Zeiterfassung und BDSG - wie ist das mit dem Datenschutz bei EDV(SAP) gestützter (Urlaubs)Zeiterfassung?
Es wurde Software zur Verfügung gestellt in der die Mitarbeiter Urlaub, Gleitzeit, Sonderurlaub etc beantragen. Krankeitstage werden vom Gleitzeitbeauftragten hier ebenfalls festgehalten.
Jeder Mitarbeiter kann nun die Daten seiner Kollegen aufrufen und einsehen. Allerdings sieht er nur eine markierte Abwesenheit, nicht den Grund der Abwesenheit. Ist dies Zulässig?
Im SAP eCRM werden diese Daten ebenfalls festgehalten und sind vom Vorgesetzten einsehbar.
Community-Antworten (2)
27.10.2005 um 11:09 Uhr
Vom Grundsatz her würde ich sagen: Ja, so kann man verfahren.
Da derartige Dinge aber mitbestimmungspflichtig sind, kommt es darauf an, wie dieser Punkt in der Betriebsvereinbarung geregelt wird.
04.11.2005 um 22:02 Uhr
Einem Vorgesetzten und auch dem zuständigen Betreuer in der Personalabteilung steht der Einblick in diesen "Kalender" zu. Das pauschal jeder Mitarbeiter diese Daten von allen KollegenInnen sehen kann, ist definitiv nicht im Sinne des BDSG. Die Zugriffs-/Leseberechtigungen sollten dringend in einer BV geregelt werden.
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