Erstellt am 26.10.2005 um 11:13 Uhr von viktor
Genau - ich Frage mich auch jeden Tag was ich eigentlich mache.
Ich denke, da muss der Kollege wohl den Rechtsweg beschreiten und auf Zahlung der Bezüge klagen. Der BR kann dies noch begleitend unterstützen und Rechtsmittel wegen Behinderung der BR-Arbeit einleiten.
Also Fachanwalt aufsuchen.
Erstellt am 06.11.2005 um 08:38 Uhr von betriebsraetin36
schicke deinem ag doch eine kopie des
§ 37,2 wegen bezahlter freistellung.
dann wird er sich schon überlegen, ob er besser gleich bezahlt, oder nicht.
Erstellt am 06.11.2005 um 19:35 Uhr von Fayence
Grundsätzlich kann ein Betriebsrat nicht im Alleingang die Freistellung eines Mitgliedes beschliessen, siehe §38 Abs.2. Hat der AG diesen Vorschlag nicht akzeptiert, entscheidet die Einigungsstelle. Jedenfalls können Bezüge nicht einfach gestrichen werden!