Freistellung eines BR-Mitglieds - was tun wenn der AGeber sich weigert?
Eine vom Betriebsratsbeschlossene Freistellung eines Mitglieds nach §37 Abs.2 wird vom Arbeitgeber nicht akzeptiert und wird nicht weiter bezahlt. Der Grund: Der Ma sitzt nur im Büro und macht eh nichts.
Community-Antworten (3)
26.10.2005 um 13:13 Uhr
Genau - ich Frage mich auch jeden Tag was ich eigentlich mache.
Ich denke, da muss der Kollege wohl den Rechtsweg beschreiten und auf Zahlung der Bezüge klagen. Der BR kann dies noch begleitend unterstützen und Rechtsmittel wegen Behinderung der BR-Arbeit einleiten.
Also Fachanwalt aufsuchen.
06.11.2005 um 09:38 Uhr
schicke deinem ag doch eine kopie des § 37,2 wegen bezahlter freistellung. dann wird er sich schon überlegen, ob er besser gleich bezahlt, oder nicht.
06.11.2005 um 20:35 Uhr
Grundsätzlich kann ein Betriebsrat nicht im Alleingang die Freistellung eines Mitgliedes beschliessen, siehe §38 Abs.2. Hat der AG diesen Vorschlag nicht akzeptiert, entscheidet die Einigungsstelle. Jedenfalls können Bezüge nicht einfach gestrichen werden!
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