Erstellt am 25.10.2005 um 23:07 Uhr von Akira
Da wäre die Lastenhandhabungsverordnug.hier sind keine Angaben über Gewichte wenn ,dies gemeint sein soll.Es greift hier aber auch das Arbeitsschutzgesetz,und zwar der § 5.Gehe ich von einer Beurteilung von Heben, Tragen, Halten aus brauche ich die Bestimmung der Wichtungen von Last, Haltung und Ausfürungsbedingungen.Dort geht man bei Männer von 10Kg bis 40kg aus. Bei den Frauen von 5kg bis 25 Kg.Könnte Vieleicht mehr dazu sagen wenn man genau weiss was man dort eigentlich durch die Gegend schleppt oder aber nur verräumt ,zB von Palette ins Regal ect.die Zeit spielt hier auch noch mit ,muss man dies eine ganze Schicht lang machen, oder sind noch andere Tätigkeiten zu machen. Gruss Akira