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Veränderung der Teilzeitarbeit - Ist das erlaubt ?

S
Siggi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zur Ergänzung, der Arbeitgeber will nur 18 Uurlaubstage gewähren, da nur noch 3 Tage in der Woche gearbeitet werden.

Der Feiertag der z.B. auf einen Montag fällt wird nicht berücksichtigt, die Arbeitnehmerin muß 22 Wochenstunden leisten, obwohl die Arbeitnehmer die 40 Stunden gehen in dieser Woche z.B. nur 32 Stunden arbeiten.

ist dies rechtens?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

26.10.2005 um 08:54 Uhr

Hallo Siggi, wenn Du bei einer 5 Tagewoche 30 Tage Urlaubsanspruch hast und die Regelarbeitszeit auf 3 Tage reduziert wird, ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von 18 Tagen was ebenfalls 6 Wochen Gesamtanspruch aus macht. Wenn ein Feiertag nicht auf einen Arbeitstag von Dir fällt ist er auch nicht zu Vergüten.

V
viktor

26.10.2005 um 11:13 Uhr

Wichtig ist auch, was im Arbeitsvertrag über die Arbeitszeit vereinbart ist. Wenn dort bei den Teilzeitkräften Mo, Di Mi steht, entfällt die Arbeitsleistung am Montag, wenn Feiertag ist bzw. ist dieser Tag kein Urlaubstag. (Die Festlegung der Tage, kann auch durch betriebliche Übung, Tarif oder Betriebsvereinbarung entstehen). Wenn aber die Tage flexibel sind und nur eine Stundenzahl vereinbart wurde - und die Flexibilität auch gelebt wird, sieht es schlecht für den Arbeitnehmer aus.

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