Überstunden bei Frühschicht - können die angeordnet werden und sind dann mit Nachtschichtzuschlägen zu bezahlen?
Kann von der Frühschicht (Arbeitsbeginn 6Uhr) verlangt werden, 2 Stunden im zuge der Überstundenanordnung, eher anzufangen? Also um 4Uhr. Wenn ja, müssen die 2 Stunden dann mit Nachtschichtzulagen bezahlt werden?
Community-Antworten (1)
25.10.2005 um 20:07 Uhr
In der Regel kann das verlangt werden. Ihr müß nur aufpassen das es im Rahmen des ArbZG bleibt.
Nachtzulage gibt es von 20:00 - 6:00 Uhr für 2 Stunden muß der AG zahlen.
ferdi
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