Änderungskündigung (Versetzung in den Aussendienst) - ist die zulässig, wenn dadurch die Sozialauswahl ausgehebelt wird?
Kann einem Innendienstmitarbeiter (20 Jahre Betreibszugehörigkeit) eine Änderungskündigung ausgesprochen werden und Ihn damit in den Außendienst (Wohnortwechsel ist damit verbunden, 250km Entfernung) zu versetzen. Die Sozialauswahl sagt aus, das.kein anderer Mitarbeiter für die Außendienststelle in Frage kommt. Im Innendienst wäre er jedoch mit einigen Mitarbeitern vergleichbar,die sogar wesentlich weniger Sozialpunkte haben.
Community-Antworten (1)
25.10.2005 um 17:37 Uhr
Es liegt am BR dieser Vorgehnsweise zu widersprechen. Wenn die Sachlage so offensichtlich ist wie Du schilderst, habt Ihr doch einen Widerspruchsgrund sowohl bei der Kündigung als auch bei der Versetzung (Zustimmungsverweigerung)
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