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Entgeltminderungsverbot bei BR-Arbeit - was heißt das konkret?

E
Emilia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann mir helfen? Bin seit kurzem freigestellter BR.Habe vorher in drei Schichten gearbeitet, Zuschläge steuerfrei. Mache jetzt Normalschicht bekomme Zuschläge aber versteuert. dann stimmt doch §37 Abs.2 keine Minderung des Entgelts nicht mehr. Danke. Tschüß Emilia

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Community-Antworten (3)

V
viktor

25.10.2005 um 13:59 Uhr

Wie ich das sehe, ist das Gebiet umstritten. Es gibt ein BAG-Urteil aus den 80er Jahren, wonach nur das Bruttogehalt auszugleichen ist; der AG also nicht für andere Besteuerung aufkommen muss. Führende Rechtswissenschaftler sehen hierin eine Benachteiligung und vertreten weiter die Auffassung einer älteren BAG Entscheidung aus dem Jahre 1969. Vielleicht gibt's was Neueres; ist mir aber nicht bekannt.

FB
Frank B.

25.10.2005 um 14:14 Uhr

Ich kann mich nur Viktor anschliessen, ich selbst bin seit drei Jahren freigestellt und habe vorher in vollkonti gearbeitet. Es war eine lange schwierige Verhandlung, aber ich habe fast! das gleiche Netto wie vorher.

Viel Erfolg!

FB
Frank B.

25.10.2005 um 14:27 Uhr

Kleine Ergänzung, ich hatte durch Tarifvertrag festgelegt drei Tage zusätzlichen Urlaub auf Grund von Vollkonti, der bleibt auch weiterhin erhalten!

Siehe "FITTING" 22. Auflage §38 Rn 85ff!

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