Erstellt am 25.10.2005 um 11:59 Uhr von viktor
Wie ich das sehe, ist das Gebiet umstritten. Es gibt ein BAG-Urteil aus den 80er Jahren, wonach nur das Bruttogehalt auszugleichen ist; der AG also nicht für andere Besteuerung aufkommen muss. Führende Rechtswissenschaftler sehen hierin eine Benachteiligung und vertreten weiter die Auffassung einer älteren BAG Entscheidung aus dem Jahre 1969.
Vielleicht gibt's was Neueres; ist mir aber nicht bekannt.
Erstellt am 25.10.2005 um 12:14 Uhr von Frank B.
Ich kann mich nur Viktor anschliessen, ich selbst bin seit drei Jahren freigestellt und habe vorher in vollkonti gearbeitet. Es war eine lange schwierige Verhandlung, aber ich habe fast! das gleiche Netto wie vorher.
Viel Erfolg!
Erstellt am 25.10.2005 um 12:27 Uhr von Frank B.
Kleine Ergänzung, ich hatte durch Tarifvertrag festgelegt drei Tage zusätzlichen Urlaub auf Grund von Vollkonti, der bleibt auch weiterhin erhalten!
Siehe "FITTING" 22. Auflage §38 Rn 85ff!