BR - Kosten z.B. für Wahl- darf der Arbeitgeber die einfach auf die Mitarbeiter umlegen?
Hallo, auf einer der letzten Seiten habe ich folgendes gelesen:
"Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht behindert oder verboten werden. "
Meine Frage ist nun, ob es eine Behinderung ist, wenn auf Nachfrage zur Gründung eines BR der Chef erklärt, daß er die Kosten für den BR (Seminare etc.) auf die Mitarbeiter umlegen wird? Ist es einem Arbeitgeber überhaupt erlaubt, die Kosten auf die MA umzuverteilen?
Gruß
Kivan
Community-Antworten (2)
25.10.2005 um 08:54 Uhr
Kurz und knapp : nein ! Siehe §37 BetrVG
25.10.2005 um 10:43 Uhr
Nur nicht einschüchtern lassen. Arbeitgeber behaupten viel, nur um einen BR zu verhindern.
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