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Betriebsratsarbeit als Überstunden vereinbart. GF will diese nicht mehr anerkennen. Was tun?

SI
still ill
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben mit unserer Geschäftsführung mündlich (leider) ausgehandelt, dass wir unsere BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit erledigen und uns dafür Überstunden aufschreiben. Nun ist die GF im Moment nicht gut auf uns zu sprechen, lehnt jede Zusammenarbeit, jedes Gespräch ab und will die durch die BR-Arbeit anfallenden Überstunden nicht mehr anerkennen. Wie verhält man sich nun und sind diese Überstunden trotzdem gültig, die durch dei weiter laufende BR-Arbeit anfallen?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

23.10.2005 um 23:14 Uhr

Ich zitiere mal einen Antworter aus einem anderen Beitrag:

" BAG 27.6.1990 – 7 ABR 43/89 fußend auf BerVG § 37 (2) § 37 Abs. 2 BetrVG will die Durchführung der Betriebsratsaufgaben durch Beschränkungen der Verpflichtung zur beruflichen Arbeitsleistung sichern. Erforderliche Betriebsratsarbeit soll Vorrang vor der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung haben. Dem ist normalerweise dadurch Rechnung getragen, dass das Betriebsratsmitglied für die Dauer der Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratsaufgaben von der Arbeit freigestellt wird. Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muss der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen. BAG 27.6.1990 – 7 ABR 43/89

Ich würde da nicht mit dem GL diskutieren, sondern freistellen lassen WÄHREND der Arbeitszeit.

V
viktor

24.10.2005 um 11:34 Uhr

Fazit:

Ihr teilt dem Arbeitgeber mit, dass die tägliche Arbeit wegen der anstehenden BR-Tätigkeit nicht mehr im gewohnten Umfang erledigt werden kann und fordert ihn auf, Ersatzpersonal zur Verfügung zu stellen.

Und konsequent sein.

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