F-Schichten an Feiertagen - muss bei angeordnetem Betriebsstillstand an Feiertagen der AN eine F-Schicht abgeben?
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
Ich habe eine wichtige und dringende Anfrage an Euch, die da wäre: Wenn der Betrieb einen Betriebsstillstand anordnet, an dem F-Schichten ( Anspruch aus der 37,5 Std. Woche ) zu nehmen sind, und sich nun in diesem Stillstand auch Feiertage befinden, ist es dann rechtlich, dass auch für die Feiertage jeweils eine F-Schicht abgegeben werden muss?
Vielen Dank im Voraus,
Frechdax
Community-Antworten (5)
24.10.2005 um 11:41 Uhr
Das kann man so nicht beantworten.
Wird bei Euch an allen Wochentagen gearbeitet? Was steht in der Betriebsvereinbarung zum Schichtsystem? Gilt ein Tarifvertrag und was steht darin?
26.10.2005 um 20:18 Uhr
Hallo Viktor,
danke vorab für Deine Antwort und weitere Fragen, die ich nun gerne beantworten möchte.
Wir sind ein in NRW ansässiges Chemieunternehmen, in dem in Vollkonti an allen Tagen gearbeitet wird. Schichtsystem ist 3x7. Tarifvertrag gilt, aber wir können darin nichts zu diesem Problem finden.
Die Personalchefin geht mittlerweile sogar davon aus, dass selbst während eines regulären Urlaubs in dem sich gesetzliche Feiertage befinden, für eben diese Feiertage auch Urlaubstage genommen werden müssen.
Angeblich hat sie diese Möglichkeit zur Aushebelung des bisher geltenden Handlings aus einem Kommentar des Bundesentgeldtarifes gefunden. Leider finden wir trotz intensiver Bemühungen nichts dergleichen. In einer Betriebsvereinbarung zu dem Schichtsystem ist ebenfalls nichts zu finden. Eine tel. Anfrage unseren BRV in Hannover ergab jedoch, dass die verlangte Vorgehensweise unserer Personalchefin durchaus gerechtfertigt sei.
Wir gehen allerdings weiterhin davon aus, dass es sich doch nur um einen Irrtum handeln kann, und erhoffen uns externe Hilfe.
In der Hoffnung auf eine für uns positive Wende, bedanke ich mich im Voraus für weitere Antworten und Hilfe.
MfG
Frechdax
P.S. Kann uns jemand diesen Bundesentgeldtarifvertrag mit diesem ominösen Kommentar zur Verfügung stellen?
27.10.2005 um 10:41 Uhr
Das einfachste wäre doch, den Arbeitgeber zu bitten, Euch genau die Stellen des Kommentares zu zeigen, die er meint.
Ich selbst bin ebenfalls in der chemischen Industrie und kann mich manchmal nur wundern, was im Nachgang alles so zu tariflichen Bestimmungen so bekannt wird. Da muss der BR manchmal durch konsequentes und standhaftes Handeln einiges wieder gerade biegen, was am Verhandlungstisch nicht gelungen ist.
Ich habe natürlich den Kommentar zum BETV; da sich aber einiges nur in Verbindung verschiedener Bestimmungen und Kommentare ergibt, sollte der Arbeitgeber sich erklären (oder Hannover - aber bitte nicht schwarz ärgern)
27.10.2005 um 13:29 Uhr
Hallo Viktor,
mit Deiner erneuten Antwort hast Du sicherlich prinzipiell Recht. In unserem Fall aber, stellt sich das Problem leider nicht so lösungsgerecht. Begründung: Die Personalchefin ist absolut unnahbar für "normale" Mitarbeiter, und sieht daher keinerlei Veranlassung, uns diesen Kommentar auf den Tisch zu legen. Der BRV, bzw. BR ( ich bin nur Ersatzmitglied) ist meiner Meinung nach mit den ständigen Erpressungsversuchen der GF, Leute zu entlassen, total überfordert, und die Nerven liegen bei allen Beteiligten absolut blank. Ich denke, da wird mit der Ausrede der sozialen Verantwortung allzuschnell etwas abgenickt, was bei genauerer Betrachtung vielleicht nicht haltbar ist.
Wie dem auch sei, wir wünschten, dass wir uns in diese relevante Kommentierung des BETV selbst einlesen könnten. Deshalb nochmals hier die Bitte an Alle, wenn Ihr darüber etwas genaueres auf dem Tisch habt, dann lasst es uns bitte zukommen.
Danke nochmals, und mit besten Grüßen,
Frechdax
27.10.2005 um 14:10 Uhr
Du findest den BETV mit Erläuterungen (die zwischen den Tarifparteien abgestimmt sind) im Internet und zwar im Mitgliederbereich bei www.igbce.de dort auf der Unterseite Tarife , chemie, Bundesländer
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