Eine Mitarberin möchte Teilzeit arbeiten - Kann / muss der Betriebsrat mitbestimmen ?
Hallo zusammen
eine MA möchte Teilzeit arbeiten. Hat bzw. muss der BR hier zustimmen oder hat er keine Mitbestimmung?
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (1)
21.10.2005 um 11:03 Uhr
Allein beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit besteht keine Mitbestimmung (BAG). Wenn sich allerdings auch die Arbeitsumstände ändern, kann eine Versetzung vorliegen.
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