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Eine Mitarberin möchte Teilzeit arbeiten - Kann / muss der Betriebsrat mitbestimmen ?

H
Heike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

eine MA möchte Teilzeit arbeiten. Hat bzw. muss der BR hier zustimmen oder hat er keine Mitbestimmung?

Danke für die Hilfe

4.65901

Community-Antworten (1)

V
viktor

21.10.2005 um 11:03 Uhr

Allein beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit besteht keine Mitbestimmung (BAG). Wenn sich allerdings auch die Arbeitsumstände ändern, kann eine Versetzung vorliegen.

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