Darf sich ein befristet Angestellter zur Wahl des Betriebsrates stellen?
Eine Kollegin hat mich gefragt ob sie sich zur Wahl stellen kann. Sie hat ihre 3.5Jahre Ausbildung hier gemacht. Mittlerweile ist sie befristet eingestellt Febr. 2005 bis Ende 2006. Wie ist hier die Rechtslage?
Danke
Community-Antworten (4)
21.10.2005 um 10:35 Uhr
Sie darf sich aufstellen lassen. Sofern sie gewählt wird scheidet sie trotzdem aus dem BR aus, wenn der befristetet Arbeitsvertrag endet.
21.10.2005 um 15:58 Uhr
Viktor, Du hattest Recht. § 24 BetrVG. wirksam befristete Arbeitsverhältnisse enden auch bei BR-Mitgliedern durch Zeitablauf. Nach BAG 23.01.02 kann andernfalls das Arbeitsverhältnis befr. verlängert werden, wenn dies zur Sicherung der personellen Kontinuität der BR-Arbeit geeignet und erforderlich ist.
Lieber Kölner, Danke für Deinen Hinweis, und ich werde daher heute Abend für Dein Seelenheil beten ;-) !
21.10.2005 um 16:41 Uhr
Oh mein Gott, "Victoria"...bitte nicht solche groben Fehler weitergeben. Bitte, bitte erst noch mal lesen, dann noch einmal nachdenken und dann noch mal eine korrigierte Antwort abgeben! Tu es für den oder die Fragesteller, tu es für den oder die Leser und tu es letztlich für mein Seelenheil und Köln!
21.10.2005 um 17:25 Uhr
Danke...ich bin wieder glücklich "un em hillije Kölle jit et widder ne schöne ovend"... Gruss nach ???
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