Steht dem Wahlvorstand ein abschliesbares Büro zu ?
Hallo Steht dem Wahlvorstand ein Abschliesbares Büro zu ???? Bei uns im Betrieb sind jedemenge Büros frei, aber die GL will uns in einem Büro unterbringen das schon benutzt wird. Wie ist die Reschtslage ?
Community-Antworten (4)
21.10.2005 um 01:14 Uhr
Verlange einen Schlüssel! Habt ihr kein BR-Zimmer, abschliessbar natürlich ,oder fangt ihr frisch an?Wenn euer GL etwas wissen will kann er doch fragen ,dann brauch er nicht zu schnüfeln.
21.10.2005 um 10:33 Uhr
An die Wahlen des BR wird der gleiche strenge Maßstab angelegt, wie bei allen anderen Wahlen in Deutschland auch.
Das heißt, höchste Sicherheitsstufe bei Datenschutz und Sicherheit. Je nach größe des Betriebes macht dies aber nicht unbedingt einen eigenen Raum erforderlich. Es müssen aber verschließbare Schränke und Sitzungszimmer zur Verfügung stehen, in denen der Vorstand unter sich sein kann.
21.10.2005 um 20:11 Uhr
Hallo Natürlich haben wir ein abschließbares Betriebsratsbüro, aber im Wahlvorstand sind auch Kollegen die nicht dem Betriebsrat angehören. Deshalb können wir auch nicht in das Büro da jede Person des Wahlvorstandes ungehinderten Zutritt zum Büro des Wahlvorstandes zu gewähren ist. Deshalb wollte ich wissen ob es eine Gesetzliche Handhabe zum erzwingen eines eigenen Büros gibt. Mit freundlichen Grüßen Gert
22.10.2005 um 00:33 Uhr
"höchste Sicherheitsstufe bei Datenschutz und Sicherheit"?
Wo ist das denn bei einer BR-Wahl der Fall? Die Wählerliste liegt zur Einsicht aus, der aufmerksame Beobachter kann auch bei der Wahl erkennen, wer bereits gewählt hat und wer nicht, das Ergebnis der Wahl muss bekannt gegeben werden.
Welche Daten bleiben denn da übrig die geschützt werden können?
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