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Darf ein Ersatzmitglied des Betriebsrats noch aktives JAV Mitglied sein?

C
cb1s990
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben unsere Betriebsratwahlen vorgezogen und da hat sich folgende Probelmatik ergeben ein aktives JAV Mitglied ist jetzt erstes Ersatzmitglied des Betriebsrats. Nun meine Frage. Darf die Kolleginn weiterhin aktives JAV Mitglied sein wenn sie 1 Erstazmitglied des Betriebsrats ist oder muss Sie ein Amt niederlegen?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

21.10.2005 um 10:51 Uhr

Ich würde sagen, ja - er kann, so lange er nur zeitweilig ein BR-Mitglied vertritt. Rückt er endgültig nach, muß er die JAV aufgeben (siehe auch Kommentar zum BertVG, Däubler zu § 61 Randziffern 14ff)

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