Darf ein Ersatzmitglied des Betriebsrats noch aktives JAV Mitglied sein?
Wir haben unsere Betriebsratwahlen vorgezogen und da hat sich folgende Probelmatik ergeben ein aktives JAV Mitglied ist jetzt erstes Ersatzmitglied des Betriebsrats. Nun meine Frage. Darf die Kolleginn weiterhin aktives JAV Mitglied sein wenn sie 1 Erstazmitglied des Betriebsrats ist oder muss Sie ein Amt niederlegen?
Ich würde sagen, ja - er kann, so lange er nur zeitweilig ein BR-Mitglied vertritt. Rückt er endgültig nach, muß er die JAV aufgeben (siehe auch Kommentar zum BertVG, Däubler zu § 61 Randziffern 14ff)