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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorrang der Betriebsratsarbeit vor der "regulären" Arbeit - wo steht das ?

D
Digo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich finde irgendwie kein Urteil, welches den Vorrang der Betriebsratsarbeit vor der "regulären" Arbeitnehmertätigkeit bestätigt. Wo steht das ? Weiß jemand einen Link? Danke! Digo

4.33807

Community-Antworten (7)

P
packer

20.10.2005 um 16:49 Uhr

hi digo!

hier gibt es ein BAG urteil:

BAG 27.6.1990 – 7 ABR 43/89

fußend auf BerVG § 37 (2)

§ 37 Abs. 2 BetrVG will die Durchführung der Betriebsratsaufgaben durch Beschränkungen der Verpflichtung zur beruflichen Arbeitsleistung sichern. Erforderliche Betriebsratsarbeit soll Vorrang vor der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung haben. Dem ist normalerweise dadurch Rechnung getragen, dass das Betriebsratsmitglied für die Dauer der Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratsaufgaben von der Arbeit freigestellt wird. Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muss der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen. BAG 27.6.1990 – 7 ABR 43/89

hoffe damit geholfen zu haben :)

D
Digo

20.10.2005 um 17:01 Uhr

Herzlichen Dank! Onlline wär's noch besser, aber so ist's auch schon was.

Grüße Digo

T
Tomcom

21.10.2005 um 12:02 Uhr

Hallo Digo Wenn du ein Fax Hast kannst du mir die Nummer angeben und ich lasse dir das BAG Urteil zu kommen.wenn du es nicht schon gefunden hast

P
packer

21.10.2005 um 12:55 Uhr

hm, ich habs doch druntergetickert... sammt aktenzeichen?

hier kannst du es finden:

http://www.bundesarbeitsgericht.de/

und denne einfach das datum und/oder aktenzeichen reintickern und denne haste recht :)

nachtrag:

sorry, hatte vergessen, daß sie nur vier jahre aufheben, bzw erst seit 2000 eine datenbank haben... aber dann kann man auch nach einem aktenzeichen googeln...

nachtrag zwo:

http://www.betriebsrat.com/03_informationen/urteile/PG053012.htm

D
Digo

21.10.2005 um 13:04 Uhr

Hallo nochmal und vielen herzlichen Dank an alle für die tolle Unterstützung! http://www.betriebsrat.com/03_informationen/urteile/PG053012.htm ist genau, was ich suche. Grüße Digo

P
packer

21.10.2005 um 13:12 Uhr

freu freu :)

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