Vorrang der Betriebsratsarbeit vor der "regulären" Arbeit - wo steht das ?
Hallo Kollegen,
ich finde irgendwie kein Urteil, welches den Vorrang der Betriebsratsarbeit vor der "regulären" Arbeitnehmertätigkeit bestätigt. Wo steht das ? Weiß jemand einen Link? Danke! Digo
Community-Antworten (7)
20.10.2005 um 16:49 Uhr
hi digo!
hier gibt es ein BAG urteil:
BAG 27.6.1990 – 7 ABR 43/89
fußend auf BerVG § 37 (2)
§ 37 Abs. 2 BetrVG will die Durchführung der Betriebsratsaufgaben durch Beschränkungen der Verpflichtung zur beruflichen Arbeitsleistung sichern. Erforderliche Betriebsratsarbeit soll Vorrang vor der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung haben. Dem ist normalerweise dadurch Rechnung getragen, dass das Betriebsratsmitglied für die Dauer der Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratsaufgaben von der Arbeit freigestellt wird. Die Freistellungspflicht des Arbeitgebers nach § 37 Abs. 2 BetrVG erschöpft sich nicht darin, den Betriebsratsmitgliedern die zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche freie Zeit zu gewähren. Auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums muss der Arbeitgeber auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen. BAG 27.6.1990 – 7 ABR 43/89
hoffe damit geholfen zu haben :)
20.10.2005 um 17:01 Uhr
Herzlichen Dank! Onlline wär's noch besser, aber so ist's auch schon was.
Grüße Digo
20.10.2005 um 23:03 Uhr
21.10.2005 um 12:02 Uhr
Hallo Digo Wenn du ein Fax Hast kannst du mir die Nummer angeben und ich lasse dir das BAG Urteil zu kommen.wenn du es nicht schon gefunden hast
21.10.2005 um 12:55 Uhr
hm, ich habs doch druntergetickert... sammt aktenzeichen?
hier kannst du es finden:
http://www.bundesarbeitsgericht.de/
und denne einfach das datum und/oder aktenzeichen reintickern und denne haste recht :)
nachtrag:
sorry, hatte vergessen, daß sie nur vier jahre aufheben, bzw erst seit 2000 eine datenbank haben... aber dann kann man auch nach einem aktenzeichen googeln...
nachtrag zwo:
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/urteile/PG053012.htm
21.10.2005 um 13:04 Uhr
Hallo nochmal und vielen herzlichen Dank an alle für die tolle Unterstützung! http://www.betriebsrat.com/03_informationen/urteile/PG053012.htm ist genau, was ich suche. Grüße Digo
21.10.2005 um 13:12 Uhr
freu freu :)
Verwandte Themen
Was darf der Betriebsrat bezüglich Ersatzmitgliederrechte und -pflichten entscheiden?
ÄlterHallo zusammen, unser Betriebsrat bestand aus 5 regulären und 2 Ersatzmitgliedern. Nachdem wir neu gewählt haben besteht unser er aus 7 regulären Mitgliedern und 7 Ersatzmitgliedern. Alle Kandidat
Betriebsratsarbeit hat Vorrang
ÄlterHallo Zusammen, wenn ich mich nicht täusche gibt es ein BAG Urteil in dem steht das die Betriebsratsarbeit Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung des Arbeitnehmers hat. Könnt ihr mir das b
Überstunden Betriebsratsarbeit
ÄlterHallo, ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung
Überbelastung
ÄlterHi zusammen, ich bin seit etwa 6 Monaten neues BR-Mitglied. Schon vorher habe ich durch die Arbeitsbelastung meine Arbeit nur durch Überstunden geregelt bekommen. Durch die Betriebsratsarbeit ist da
Direktionsrecht contra Betriebsratsarbeit - Wie seht Ihr die Auflösung des Problems?
ÄlterLiebe Kollegen, gestern ereignete sich folgender Sachverhalt, weswegen ich in Kritik geraten bin: Die GF hatte den BR für 9.30 Uhr zu Gespräch geladen und somit hat die BR-V offiziell zu dieser Betr