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Arbeitgeber will Arbeitszeitverlängerung - welche Handlungsmöglichkeiten hat der BR?

B
Bayer
Jan 2022 bearbeitet

Hallo und Grüß Gott wir sind ein privates Seniorenheim und unser Chef will jetzt Arbeitszeit von 38,5 auf 40 std. erhöhen. Kein Tarifvertrag - nur Einzelverträge. Wie muss der BR handeln?Wie läuft das rechtlich ab? Bitte helft uns

5.40105

Community-Antworten (5)

V
viktor

18.10.2005 um 10:34 Uhr

Das einfachste ist, Ihr verweist auf den Tarifvorbehalt des § 77 BetrVG und verweigert wegen fehlender Zuständigkeit Verhandlungen.

Hinweis: Der Tarifvorbehalt gilt grundsätzlich - auch wenn kein Tarif im Betrieb gilt.

A
Angela

18.10.2005 um 10:49 Uhr

Wenn die AZ von 38k,5 Std. vertraglich vereinbart wurde kann sie nur über Änderungsvereinbarung- oder Änderungskündigung einseitig geändert werden. Man kann den MA klar machen dass die Änderungskündigung unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung der Änderung anzunehmen. Gleichzeitig könnte man den AG daruf hinweisen das das Verfahren auch für ihn recht teuer werden kann. Der BR kann deutlich machen das er zukünftig der Einstellung mit 40 Std./w. nicht zustimmen wird und auch hier regelmäßige Überprüfungen die Folge wären.

Grundsätzlich kann der AG Vertragsinhalte nicht einseitig "einfach so" ändern, sondern eben nur unter den vorher genannten Bedingungen.

NICG
Norbert ISA CONSULT GmbH

19.10.2005 um 13:40 Uhr

Ich stimme der Antwort von Angela zu. Mit Blick auf eine mögliche Flut von Klagen bei den Änderungsvereinbarungen oder Änderungskündigungen sollte dem AG klargemacht werden, dass eine gemeinsame Vereinbarung zur Arbeitszeit mit dem BR ausgehandelt werden könnte und dann verbindlich im Unternehmen wirkt. Dazu muss der AG aber auch eine Begründung vorlegen, warum die Arbeitszeit angehoben werden soll.

V
viktor

19.10.2005 um 14:05 Uhr

Ich will noch einmal unterstreichen, dass wegen des Tarifvorbehalts des § 77 BetrVG eine Betriebsvereinbarung über die Länge der wöchentlichen Arbeitszeit nicht möglich ist. Natürlich ist mir bekannt, dass es hier und da derartige Betriebsvereinbarungen gab/gibt, die aber - soweit mit bekannt ist - im Rechtsstreit stets untergegangen sind.

Ich würde also auf jedem Fall empfehlen, als BR Verhandlungen dieser Art zurück zu weisen.

Der AG hat nur die Wahl sich entweder mit jedem Einzelnen zu einigen oder einen Haustarif anzustreben.

B
Bayer

24.10.2005 um 20:39 Uhr

Vielen Dank für Eure Hilfe, werden uns jetzt an die VER.di wenden und Hilfe ersuchen.

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