Erstellt am 13.10.2005 um 09:26 Uhr von Frank B.
Laut FITTING §26 Rn9 bestehen keine genauen Wahlvorschriften, aber man sollte schon der Organisation wegen einen neuen wählen. Das hängt auch damit zusammen wer Erklärungen abgeben und entgegen nehmen darf. Denn der stellvertr. Vors. ist ja auch nicht immer da.
Erstellt am 13.10.2005 um 09:58 Uhr von Kölner
Die Sache wird vermutlich um einiges komplexer sein, als sich aus der Antwort von "Frank B." schließen ließe.
Denn es gibt Fragen:
- Ersatzmitglieder?
- kommissarisch?
- Neuwahl warum?
Erstellt am 13.10.2005 um 13:33 Uhr von viktor
Also - wenn ich die Frage richtig verstehe - sehe ich das so: der stellv. Vorsitzende übernimmt den Vorsitz. Ein weiterer Nachrücker rückt in das Gremium nach. Somit ist der BR beschlussfähig. Aus oben bereits genannten Gründen sollte unverzüglich - also so schnell wie möglich - ein neuer Vorsitzender und - sofern notwendig - Stellvertreter gewählt werden. Wenn es kein Ersatzmitglied mehr gibt und die Zahl der BR-Mitglieder nicht mehr gewährleistet werden kann, müsst Ihr einen Wahlvorstand für die Neuwahl eines neuen BR bestellen. Der BR ist dann aber noch bis zum Abschluss der Wahl im Amt und natürlich nach den üblichen Regeln beschlussfähig.