Bei uns im Unternehmen gibt es einen Personalüberhang. Der AG will nicht kündigen, sondern das durch Fluktuation lösen. So weit so gut. Er hat dafür die Maßgabe herausgegeben "intern vor extern". Wir sind der Auffassung, dass es sich dabei um eine richtlinie nach § 95 BetrVG handelt. Der AG bestreitet ein Mitbestimmungsrecht.

Wir wollen der AG hier unbedingt an den Verhandlungstisch kriegen (im Zusammenhang mit Versetzungen/Einstellungen gibt es immer wieder Ungereimtheiten). Seht ihr diese Regelung auch als Auswahlrichtlinie?