Erstellt am 19.12.2006 um 10:39 Uhr von Fayence
mamba,
Versetzungen bedingen doch die Anhörung des BRs gem. §99 BetrVG, hier findet Ihr Euer MBR.
Bevor Ihr Euch auf Auswahlrichtlinien stürzt, würde ich die Reihenfolge des BetrVGs einhalten.
1. Personalplanung
2. Beschäftigungssicherung
3. Auswahlrichtlinien
Erzwingen könnt Ihr die Aufstellung von Auswahlrichtlinien allerdings nur, wenn Ihr mehr als 500 AN habt!
Erstellt am 19.12.2006 um 13:20 Uhr von mamba
Personalplanung ist bei uns ein schwieriges Kapitel. Der AG plant mit das Personal mit einem Kennzahlensystem. Das haben wir schon rauf und runter beraten... Da unser Betrieb weniger als 500 MA hat, haben wir eben vor in das Thema Auswahlrichtlinie über den Einstellungsstopp des AGs zu kommen. Seht Ihr da keinen Ansatzpunkt?