Auswahlrichtlinie - wie den AG hier an den Verhandlungstisch kriegen?
Bei uns im Unternehmen gibt es einen Personalüberhang. Der AG will nicht kündigen, sondern das durch Fluktuation lösen. So weit so gut. Er hat dafür die Maßgabe herausgegeben "intern vor extern". Wir sind der Auffassung, dass es sich dabei um eine richtlinie nach § 95 BetrVG handelt. Der AG bestreitet ein Mitbestimmungsrecht.
Wir wollen der AG hier unbedingt an den Verhandlungstisch kriegen (im Zusammenhang mit Versetzungen/Einstellungen gibt es immer wieder Ungereimtheiten). Seht ihr diese Regelung auch als Auswahlrichtlinie?
Community-Antworten (2)
19.12.2006 um 11:39 Uhr
mamba, Versetzungen bedingen doch die Anhörung des BRs gem. §99 BetrVG, hier findet Ihr Euer MBR.
Bevor Ihr Euch auf Auswahlrichtlinien stürzt, würde ich die Reihenfolge des BetrVGs einhalten.
- Personalplanung
- Beschäftigungssicherung
- Auswahlrichtlinien
Erzwingen könnt Ihr die Aufstellung von Auswahlrichtlinien allerdings nur, wenn Ihr mehr als 500 AN habt!
19.12.2006 um 14:20 Uhr
Personalplanung ist bei uns ein schwieriges Kapitel. Der AG plant mit das Personal mit einem Kennzahlensystem. Das haben wir schon rauf und runter beraten... Da unser Betrieb weniger als 500 MA hat, haben wir eben vor in das Thema Auswahlrichtlinie über den Einstellungsstopp des AGs zu kommen. Seht Ihr da keinen Ansatzpunkt?
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