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Tarifkomission für Haustarifvertrag - wo stehen die gesetzlichen Bestimmungen dazu?

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marko
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Firma möchte einen Haustarifvertrag abschliessen. Ich weis, dass man dazu eine Tarifkommission braucht. Wo bekomme ich die gesetzlichen Bestimmungen her?

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Community-Antworten (5)

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viktor

12.10.2005 um 12:59 Uhr

Bei der Gewerkschaft! Das Tarifvertragsgesetz ist zu beachten

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packer

12.10.2005 um 14:38 Uhr

als betriebsrat hast du da nichts mit zu tun. das regelt eine tarifkommission, die von den im betrieb organisierten kollegen/innen gewählt wird. praktischerweise ist eigentlich immer ein br mit im boot. das regelt aber alles die gewerkschaft, d.h. ein mitglied bei euch muß den zust. gewerkschaftssekretär informieren der dann alle zu einer mitgliederversammlung außerhalb der arbeit und zeit einlädt und dort wird die tarifkommission gewählt. trennt bitte eindeutig br arbeit von tarikommi arbeit. ein br darf nicht zum streik aufrufen, ein tarifler schon!

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merlin

12.10.2005 um 16:25 Uhr

Gemäß § 87 (1) 10 hat der BR aber trotzdem ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung ..., jedoch nur bei der Verteilung der Summe

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packer

12.10.2005 um 16:30 Uhr

stimmt merlin, aber auch nur, wenn das der mantel/bzw. haustarif nicht regelt. so kann der br abreden über quälitatsvariablen, gesundheitsprämien etc. regeln, aber nicht das grundgerüst als ganzes... aber da streiten sich ja die geister, wie das BAG mit einer reihe von urteilen beweist...

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merlin

12.10.2005 um 17:57 Uhr

Also wir haben uns damals ein Grundgerüst geklöppelt, vorher hatte man nach Nase verdient oder je nachdem,wie groß der Andrang der Arbeitslosen auf eine freie Stelle war :-) Gruß, Merlin

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