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Mitbestimmung bei Nutzung von Sozialraeumen - wo steht dazu die Rechtsgrundlage?

S1
Sobus 100
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben als Betriebsrat der Nutzung eines Raumes als Sozial-/ pausenraum zugestimmt. Frage: Hat der BR der Benutzung dieses raumes durch andere, z. B. als Schulungsraum ein Mitbestimmungsrecht. Ein Antwort mit Hinweis auf eine entsprechende Rechstsquelle ist unser Wunsch.

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Community-Antworten (2)

E
edelweis

12.10.2005 um 13:20 Uhr

Ob der BR ein Mitbestimmungsrecht für anderweitige Nutzung hat, kann ich leider nicht sagen. Generell ist es erlaubt- siehe Arbeitsstättenrichtline,§ 6,1. Das die Anforderungen der Richtline eingehalten werden, kann bzw. muss der BR ja wohl überwachen.

P
packer

12.10.2005 um 14:54 Uhr

hi sobus!

meiner meinung nach betrifft das die frage der ordnung des betriebes, also nach §87 (1)1 BetrVG eine klare mitbestimmung. also kann er das durch eine betriebsvereinbarung regeln... ein verbot des radiohörens fällt hier z.B. auch rein :)

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