Mitbestimmung bei Nutzung von Sozialraeumen - wo steht dazu die Rechtsgrundlage?
Wir haben als Betriebsrat der Nutzung eines Raumes als Sozial-/ pausenraum zugestimmt. Frage: Hat der BR der Benutzung dieses raumes durch andere, z. B. als Schulungsraum ein Mitbestimmungsrecht. Ein Antwort mit Hinweis auf eine entsprechende Rechstsquelle ist unser Wunsch.
Community-Antworten (2)
12.10.2005 um 13:20 Uhr
Ob der BR ein Mitbestimmungsrecht für anderweitige Nutzung hat, kann ich leider nicht sagen. Generell ist es erlaubt- siehe Arbeitsstättenrichtline,§ 6,1. Das die Anforderungen der Richtline eingehalten werden, kann bzw. muss der BR ja wohl überwachen.
12.10.2005 um 14:54 Uhr
hi sobus!
meiner meinung nach betrifft das die frage der ordnung des betriebes, also nach §87 (1)1 BetrVG eine klare mitbestimmung. also kann er das durch eine betriebsvereinbarung regeln... ein verbot des radiohörens fällt hier z.B. auch rein :)
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