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Abmahnung wegen Tätigkeit im Wahlvorstand (Aufsichtsratswahl)- ist das Wahlbehinderung?

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scipionis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei und werden zur Zeit AR-Wahlen veranstaltet. Einem Kollegen (kein BR-Mitglied) im Betriebswahlvorstand wird wegen fehlender Abmeldung zur Wahlvorstandsitzung eine Abmahnung angedroht. Der Kollege mußte dazu nicht mal den Büroflur verlassen. Wir sehen darin einen Ansatz zur Wahlbehinderung. Gilt für diesen Fall die selbe Abmeldepflicht wie für BR? Hat jemand was ähnliches erlebt?

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Community-Antworten (1)

O
otto

12.10.2005 um 02:08 Uhr

Hallo Scipionis! Das dürfte wohl keine Wahlbehinderung sein. Entscheidend ist: Wie müssen sich in Ihrem Betrieb andere Arbeitnehmer/innen abmelden, wenn sie aus irgendwelchen Gründen den Arbeitsplatz verlassen, natürlich auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation (gleicher Büroflur!). An diese Regeln müssen sich auch die Mitglieder des Wahlvorstands halten. Gruß otto

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