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Informationspflicht des AG nach §5 EBRG - gilt die auch für die zentrale Leitung in einem nicht EU-Staat?

C
carmen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben bei unserer örtlichen Geschäftsleitung gem. § 5 EBRG Auskunft über die Gesamtzahl der Arbeitnehmer... angefordert. Die Informationen, die wir daraufhin erhielten beziehen sich nur auf Deutschland, alle übrigen EU-Länder fehlen. Die Informationen aus dem Ausland würden nicht vorliegen; der Hauptsitz des Konzerns ist in der Schweiz. Ich weiß, dass die Schweizer deshalb aber nicht von der Auskunftspflicht entbunden sind. Nur wo steht das, auf welches Schriftstück können wir uns berufen?

4.21401

Community-Antworten (1)

V
viktor

11.10.2005 um 15:40 Uhr

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, solltet Ihr die §§ 1 und 2 EBGR genauer studieren. Dann dürfte klarer sein, wer Ansprechpartner ist.

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