Unsere JAV hat das auch direkt in die Wege geleitet und wir haben erst jetzt davon erfahren, d. h. die Befragung läuft noch und wir haben die JAV erst mal gebeten die (vorläufigen) Ergebnisse zurückzuhalten.
Jetzt die Frage... haben wir als BR da ein Mitbestimmungsrecht? Oder darf unsere JAV mit der Auswertung an den AG (also Ausbilder) herantreten.
Bzw. dürfen wir das gesetzlich so zulassen?
Unsere Seminarempfehlung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 1
Rechte und Aufgaben der JAV