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Azubibefragung - geht das ohne den BR?

A
Aphrodite
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen Betrieb mit einer 3er JAV und einem absolut kompetenten und engagierten Ausbilder. Dieser ist an unseren JAV-Vorsitzenden herangetreten mit dem Vorschlag eine anonyme Befragung durchzuführen, durch die deutlich wird, wie das (Vertrauens-)Verhältnis zum Ausbilder bzw. zu den anderen Kollegen im Betrieb aussieht, und was ggf. verbessert werden könnte.

Unsere JAV hat das auch direkt in die Wege geleitet und wir haben erst jetzt davon erfahren, d. h. die Befragung läuft noch und wir haben die JAV erst mal gebeten die (vorläufigen) Ergebnisse zurückzuhalten.

Jetzt die Frage... haben wir als BR da ein Mitbestimmungsrecht? Oder darf unsere JAV mit der Auswertung an den AG (also Ausbilder) herantreten.

Bzw. dürfen wir das gesetzlich so zulassen?

3.65102

Community-Antworten (2)

V
viktor

11.10.2005 um 12:12 Uhr

Ich denke, der § 94 BetrVG ist auch von der JAV zu beachten. Demnach hat der BR mitzubestimmen

S
Soisses

11.10.2005 um 23:06 Uhr

Nicht jede Umfrage ist ein Personalfragebogen.

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