Azubibefragung - geht das ohne den BR?
Wir haben einen Betrieb mit einer 3er JAV und einem absolut kompetenten und engagierten Ausbilder. Dieser ist an unseren JAV-Vorsitzenden herangetreten mit dem Vorschlag eine anonyme Befragung durchzuführen, durch die deutlich wird, wie das (Vertrauens-)Verhältnis zum Ausbilder bzw. zu den anderen Kollegen im Betrieb aussieht, und was ggf. verbessert werden könnte.
Unsere JAV hat das auch direkt in die Wege geleitet und wir haben erst jetzt davon erfahren, d. h. die Befragung läuft noch und wir haben die JAV erst mal gebeten die (vorläufigen) Ergebnisse zurückzuhalten.
Jetzt die Frage... haben wir als BR da ein Mitbestimmungsrecht? Oder darf unsere JAV mit der Auswertung an den AG (also Ausbilder) herantreten.
Bzw. dürfen wir das gesetzlich so zulassen?
Community-Antworten (2)
11.10.2005 um 12:12 Uhr
Ich denke, der § 94 BetrVG ist auch von der JAV zu beachten. Demnach hat der BR mitzubestimmen
11.10.2005 um 23:06 Uhr
Nicht jede Umfrage ist ein Personalfragebogen.
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