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Abmahnungsgrund- angekündigte Krankschreibung- wie soll der BR dazu Stellung nehmen?

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Angelika
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege und der weisungsbefugte Vorgesetzte hatten eine heftige dienstliche Auseinandersetzung, woraufhin der Kollege damit drohte, zum Arzt zu gehen, um sich krankschreiben zu lassen. Das hat er auch durchgeführt. Nun droht eine Abmahnung. Was sollen wir als BR raten? bzw.sollten wir hier überhaupt Stellung nehmen?

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Community-Antworten (3)

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Kölner

10.10.2005 um 21:37 Uhr

Ich habe auch schon erlebt, dass so einem Mitarbeiter fristlos gekündigt wurde...

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Akira

10.10.2005 um 23:33 Uhr

Toll,krank machem mit Vorankündigung.Hoffe das es jetzt nur bei einer Abmahnung bleibt, die ist dann nach Ablauf der Frist bei einer bestehenden BV wieder raus aber das wird für den jenigen eine harte Zeit.Das bedeutet immer schön buckeln.

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Andreas

11.10.2005 um 10:29 Uhr

Kann man für Dummheit krankgeschrieben werden???

Aber eine Abmahnung kann es schon geben. Rein Rechtlich kann der BR auch nichts machen, da der AG dem BR nur zur Kenntniss geben muß, das es eine Abmahnung gegeben hat. Der MA kann natürlich eine Stellungnahme (schriftlich) abgeben, daß er tatsächlich krank war und das nicht im Zusammenhang mit der dummen Äußerung steht,. Außerdem wäre eine Abmahnung mit dem Grund "Er war ja gar nicht krank" gegen einen glben Schein, den ein studierter Mediziner unterschrieben hat .... Das bringt den AG in Beweisnot.

Naja, nicht so ganz einfach für den AG und den MA

Als BR würde mir die Meinung von MA und Vorgesetzten anhören um mir selber eine Meinung zu bilden, aber von schnellem Aktionismuß rate ich ab

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