Erstellt am 09.10.2005 um 10:41 Uhr von Kölner
Maulkorb hin oder her. Das ist doch nicht das Problem!
Warum macht Ihr Euch da "Stress"?
Ich könntet die Geschäftsführerin direkt zu den Sitzungen des Beitriebsrates und zu allen Themen einladen; vereinbar mit dem BetrVG ist das ja auch gemäß §135 Abs. 2 BetrVG.
Erstellt am 09.10.2005 um 11:24 Uhr von BMW
Hallo phugo,
Habt ihr euch darüber genug ausgetauscht was ist wenn Abstimmungen laufen usw.Denn die Protokolle haben nur innerhalb des BR's zu bleiben ausser es ist eine Sitzung in der es nicht um einen AN geht sondern um z.B.Betriebabläufe usw.
zu Kölner sei zu sagen Wenn der AG zu jeder Sitzung eingeladen würde müßte der AG zu jeder Abstimmung die Sitzung verlassen und es würde bestimmt nicht mehr so Diskutiert als würde kein AG anwesend sein.Gruß BMW
Erstellt am 09.10.2005 um 19:45 Uhr von Kölner
Ohje, wird hier im dunklen gestochert...
...ein Fall für "Soisses"
Erstellt am 09.10.2005 um 21:00 Uhr von Soisses
§ 135 BetrVG?
Haben Sie überhaupt schon mal ein Betriebsverfassungsgesetz in der Hand gehalten?
Erstellt am 09.10.2005 um 21:45 Uhr von Kölner
Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob es ein "lex coloniae" im BetrVG geben könnte, aber ob § 135 existent ist oder nicht, dürfte zwischen uns nicht wirklich eine ernsthafte Auseinandersetzung wert sein.
Aber, bei diesem Fall, wäre ich doch an einer ausführlicheren Antwort von Ihnen interessiert.
Etwa mit folgendem Inhalt:
- inwiefern nicht ein Teil des Sitzungsprotokolls dem AG doch zugehen dürfte
- was das BAG zur Dimension der Sitzungsnierderschrift als sog. Privaturkunde gem. § 416 ZPO aussagt
- was der § 34 BetrVG sonst noch so sagt und das BAG noch ausgefeilter entschieden hat
Also, "Soisses", your turn!
Erstellt am 10.10.2005 um 08:02 Uhr von angelo
Hallo Kölner,
was steht in 135 BetrVG und wo ist das nachzulesen?
Gruß angelo
Erstellt am 10.10.2005 um 09:45 Uhr von Kölner
§ 135 BetrVG
Abs 1.: Dieses Gesetz findet keine Anwendung, wenn der Arbeitgeber zuvorkommend und nett ist oder das nicht will.
Abs 2.: Das Gesetz kann ein Betriebsrat mit einer vom Arbeitgeber zu genehmigenden Geschäftsordnung umgehen.
Abs 3.: Selbst wenn der Arbeitgeber im Unrecht ist, er ist immer noch der Arbeitgeber.
Erstellt am 10.10.2005 um 11:20 Uhr von packer
*lach*
in kölle gibbet wohl ein paar karnevalsparagraphen, wa?
§ 133 (1) im sinne der vertrauensvollen zusammenarbeit bringt der arbeitgeber unaufgefordert vor jeder betriebsratssitzung dem BR frische kekse und kaffee vorbei. der BR entscheidet dann, ob er auf dem kleinen dienstweg eine anhörung vor ablauf der frist beschließt.
:))))))))))))
Erstellt am 10.10.2005 um 11:28 Uhr von Kölner
Bin ich froh, dass Du mir zur Seite stehst, "packer".
Aber die oben genannte Frage ist m.E. auch nicht viel anders zu beantworten - es zeigt sich leider wieder das fehlende Wissen um das "kleine Einmaleins der BR-Arbeit". Und wenn das kleine Einmaleins erst einmal übersprungen ist, lässt sich vortrefflich ein supertoller und hervorragend ungültiger Beschluss fassen...
Heisst es eigentlich "vertrauensvolle Zusammenarbeit" oder "vertrauensselige Zusammenarbeit"?
Erstellt am 10.10.2005 um 11:45 Uhr von packer
Spaß beiseite, Ernst komma her...
es ist manchmal erschreckend, was sich so einschleicht. auch bei alten hasen. ich bin erst seit zwoeinhalb jahren dabei und war so etwas von unwissend. also ersma lehre gemacht. BetrVG 1,2,3, Arbeitsrecht 1, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsrat... diese schulungen haben mir aber sowas von geholfen. ohne sie geht es nicht!!!!!!!!!!! alle neuen, und die neuen die im nächsten jahr dazukommen mögen diesen rat bitte mitnehmen und umsetzen. und wenn der AG was dagegen hat, bitte hier posten. da gibt es so einige lustige sachen, um ihn dazu zu bringen :))) dann merkt man erst, wie wichtig politik und strategie wird, wichtiger als §-reiterei, die man aber immer beherrschen muß. argumente sind immer gut :)
und kölner, es heißt nur auf weihnachtsfeiern selig... aber da muß man aufpassen, daß das nich zu seelig wird ;)
Erstellt am 10.10.2005 um 12:03 Uhr von Kölner
Wenn Du mir nur einen einzigen Dudenauszug nennen, senden, kopieren kannst, indem es vertrauenssEElig heisst und nicht vertrauensSElig bist Du ein wahrer König...
Und ich stimme dann auch in Gänze Deinen Ausführungen zu.
Alaaf und nie Helau!
Erstellt am 10.10.2005 um 12:16 Uhr von packer
siehste, da haperst es... es gibt keinen auszug aus dem duden. aber brauchen wir br nicht auch ein wenig chuzpe zum bluffen? ich hab mal ne saugute weihnachts/neujahrsregelung rausgeschlagen. der § auf den ich mich bezog stand aber nur in irgendeiner richtlinie der eu :))) deswegen schreib ich bei bedarf auch seeelig mit drei e ;)
Erstellt am 10.10.2005 um 12:38 Uhr von Kölner
Dann bist Du ein richtiger chuzpenik...gratulation! Vor allem wenn es funktioniert!
Erstellt am 12.10.2005 um 10:57 Uhr von Michael-W
Ihr habt doch sicher Betriebsversammlungen. Und wenn nicht wird es aber mal schnellstens Zeit. Das wäre ein guter Zeitpunkt Dein Problem mal anzusprechen.
Es kann ja wohl nicht angehen das die Geschäftsleitung von Internas des BR informiert wird. Und sollte es keine Betriebsversammlung geben, dann gibt es ja auch noch die Kantine um mal die Meinung der Kollegen zu hören.
Man kann einen BR nämlich auch abwählen!!!
Oder sprich doch einfach mal den zuständigen Gewerkschaftssekretär an. Meiner würde sich bei dem Ding die Haar raufen.
Wenn er denn noch welche hätte.
Gruss
Michael