Erstellt am 07.10.2005 um 10:10 Uhr von CeDe
S. § 24 BetrVG: Man erklärt dem gesamten BR oder dem Vorsitzenden, dass man sein Amt niederlegt.
Erstellt am 12.10.2005 um 10:59 Uhr von Michael-W
Am besten schriftlich im Protokoll mit Zeitpunkt der Niederlegung festhalten lassen.
Michael