Erstellt am 06.10.2005 um 09:21 Uhr von viktor
Mir wäre es neu, wenn Überstundenkonten insolvenzversichert wären.
Ich kenne derartige Regelungen nur bei echten Lamgzeitkonten, wo gezielt Zeiten oft über viele Jahre angesammelt werden können.
Erstellt am 06.10.2005 um 10:37 Uhr von Kölner
Ergänzend zu "Viktor" heisst das konkret, dass es eine Verpflichtung des AG zur Insolvenzabsicherung des Langzeitkontos erst ab einer sehr hohen Stundenzahl und Laufzeit existiert.
Aber noch eine Idee:
Ich habe vor einiger Zeit mit einem Betrieb zusammengearbeitet, der das Zeitguthaben in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt hat. Dort sind dann z.B. ein grosser Teil der Stunden des letzten Monats insolvengesichert.
Weiterer Vorteil dabei: Bei Auszahlung der Vergütung im Rentenalter ist der individuelle Steuersatz geringer als in der aktiven Zeit. Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an.
Eine derartige Betriebsvereinbarung inkl. individueller Regelungen könnte sich lohnen.