Arbeitsausgleich und Vergütung
Mitarbeiter eines Pflegeheimes machen 4 Tage Urlaub mit Bewohnern.Wie sieht es mit der Arbeitszeit und dessen Vergütung aus. Wie lange muß Arbeitgeber danach frei geben bzw. Arbeitsstunden zahlen.
Community-Antworten (1)
06.10.2005 um 11:24 Uhr
Verstehe ich das Richtig? Die Mitarbeiter waren während der Reise beruflich beschäftigt?
Dann würde ich davon ausgehen, das 4 Tage auszugleichen wären, es sei denn, der zeitliche Aufwand war größer, weil eine intensivere Betreuung notwendig war. Dann müsste auch dieser Zeitaufwand ausgeglichen werden.
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