Überstunden Betriebsrat - wo steht dazu irgendetwas geschrieben?
Wieviel Überstunden/Monat dürfen Betriebsräte ableisten. Dürfen dies mehr als 10 Std. tägl. sein. Wo steht irgendwas geschrieben?
Community-Antworten (5)
05.10.2005 um 14:23 Uhr
Betriebsräte machen keine Überstunden - jedenfalls nicht für die BR-arbeit, da diese in der Arbeitszeit zu verrichten ist und der AG freistellen muß.
Fällt BR-zeit (ausnahmsweise) außerhalb der üblichen Artbeitszeit an, ist hierfür zunächst Freizeit zu gewähren.
Die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten auch für Betriebsräte. Für die sonstigen arbeitsvertraglichen Tätigkeiten gelten die üblichen Regeln wie bei allen Arbeitnehmern
05.10.2005 um 15:21 Uhr
Kleine Ergänzung:
siehe §37 Abs.3 3.Satz BetrVG
"Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."
Sollte man wissen!
05.10.2005 um 23:37 Uhr
Selbstverständlich gilt auch für Betriebsräte das Arbeitszeitgesetz.
Betriebsratstätigkeit ist aber keine Arbeitszeit!
Deshalb dürfen Betriebsräte, sofern sie wollen, auch zwölf Stunde tagen!
05.10.2005 um 23:45 Uhr
Ich habe ja drauf gewartet... Herr "Soisses" hat Recht. 14 Stunden wären auch möglich!!!!
Sage einmal, "Soisses", was weisst Du eigentlich nicht? Und - je nach Antwort - was lässt Dich Dein Wissen finanzieren?
06.10.2005 um 09:19 Uhr
Ich danke Euch für Eure umfassenenden Auskunft
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