Erstellt am 05.10.2005 um 12:23 Uhr von viktor
Betriebsräte machen keine Überstunden - jedenfalls nicht für die BR-arbeit, da diese in der Arbeitszeit zu verrichten ist und der AG freistellen muß.
Fällt BR-zeit (ausnahmsweise) außerhalb der üblichen Artbeitszeit an, ist hierfür zunächst Freizeit zu gewähren.
Die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten auch für Betriebsräte. Für die sonstigen arbeitsvertraglichen Tätigkeiten gelten die üblichen Regeln wie bei allen Arbeitnehmern
Erstellt am 05.10.2005 um 13:21 Uhr von Frank B.
Kleine Ergänzung:
siehe §37 Abs.3 3.Satz BetrVG
"Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten."
Sollte man wissen!
Erstellt am 05.10.2005 um 21:37 Uhr von Soisses
Selbstverständlich gilt auch für Betriebsräte das Arbeitszeitgesetz.
Betriebsratstätigkeit ist aber keine Arbeitszeit!
Deshalb dürfen Betriebsräte, sofern sie wollen, auch zwölf Stunde tagen!
Erstellt am 05.10.2005 um 21:45 Uhr von Kölner
Ich habe ja drauf gewartet...
Herr "Soisses" hat Recht. 14 Stunden wären auch möglich!!!!
Sage einmal, "Soisses", was weisst Du eigentlich nicht?
Und - je nach Antwort - was lässt Dich Dein Wissen finanzieren?
Erstellt am 06.10.2005 um 07:19 Uhr von kreuth
Ich danke Euch für Eure umfassenenden Auskunft