Erstellt am 30.09.2005 um 09:43 Uhr von Angie
Ich hoffe Ihr habt einen Personalüberleitungsvertrag gemacht, darin wird das geregelt!
LG Angie
Erstellt am 30.09.2005 um 17:37 Uhr von Soisses
Herr oder Frau Angie,
es gibt Dinge die können Sie nicht durch irgendwelche Verträge regeln!
Chrsi verliert mit dem Übergang sein Mandat! Fertig!
Erstellt am 04.10.2005 um 15:05 Uhr von angelo
Hallo Chris,
wir haben gerade per Personalüberleitungsvertrag MA eines insolventen Unternehmens übernommen. Es handelt sich um rechtlich sebständige Unternehmen. Der Personalüberleitungsvertrag ist unterzeichnet vom alten abgebenden BR, vom neuen übernehmenden BR, dem alten und neuen AG, sowie dem dem AN. Ebenso ist die Laufzeit geregelt und ein Übergangsmandat für BR Mitglieder des alten Unternehmens besteht nicht.
Gruß angelo