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Betriebsratsamt - wer hat das Übergangsmandat nach einem Betriebsübergang?

C
Chris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich als BR gehe ab den 01.10 in einen ausgegliederten Betriebsteil mit über. Habe ich als übergehender BR und der alte BR ein Übergangsmandat? Oder verliere ich als BR ab den 1.10 komplett mein Amt?

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Community-Antworten (3)

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Angie

30.09.2005 um 11:43 Uhr

Ich hoffe Ihr habt einen Personalüberleitungsvertrag gemacht, darin wird das geregelt! LG Angie

S
Soisses

30.09.2005 um 19:37 Uhr

Herr oder Frau Angie,

es gibt Dinge die können Sie nicht durch irgendwelche Verträge regeln!

Chrsi verliert mit dem Übergang sein Mandat! Fertig!

A
angelo

04.10.2005 um 17:05 Uhr

Hallo Chris, wir haben gerade per Personalüberleitungsvertrag MA eines insolventen Unternehmens übernommen. Es handelt sich um rechtlich sebständige Unternehmen. Der Personalüberleitungsvertrag ist unterzeichnet vom alten abgebenden BR, vom neuen übernehmenden BR, dem alten und neuen AG, sowie dem dem AN. Ebenso ist die Laufzeit geregelt und ein Übergangsmandat für BR Mitglieder des alten Unternehmens besteht nicht. Gruß angelo

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