Datenschutz - wieso darf ein Nachtwachenbuch (Informationen bei Schichtübergabe) nicht geführt werden?
hallo liebe betriebsräte,ich brauche mal ganz dringend eine antwort von euch,ich arbeite als nachtwache in einem altenheim und habe ein von mir angelegtes nachtwachenbuch wo ich für mich alles eintrage was mir bei den übergaben erzählt wird,das ist meiner chefin aber nicht recht dass ich alles aufschreibe und sie meinte nun ich darf das buch nicht führen wegen datenschutz,die pdl und der hausmeister haben aber auch so ein buch warum darf ich keins führen?oder darf ich doch?ich bin euch für eine antwort sehr dankbar,gruss sabine
Community-Antworten (1)
29.09.2005 um 11:37 Uhr
hallo sabine,
ich bin zwar kein datenschutzbeauftragter, aber aus gesundem menschenverstand würde ich sagen gegen das buch ist nichts einzuwenden, wenn bestimmte kriterien geklärt sind:
- aufbewahrung? wird das buch nach feierabend im verschlossenen aktenschrank aufbewahrt, wo sowieso die patienten-/bewohnerkartei hängt?
- anonymisierung? stehen die namen der leute richtig drin oder besteht die möglichkeit namen/begriffe zu vergeben, die von fremden nicht auf die gemeinte person schließen lassen.
ich denke wenn du mit der chefin vernünftig über diese dinge sprichts und ihr klar machst, dass es für deine arbeit wichtig ist die sachen über die bewohner im notfall nicht erst in einer katei suchen zu müssen und du das buch immer geschützt aufbewahrst, wird sie und der datenschutz wohl nichts mehr dagegen haben.
grüße
nina
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