Steht der Betriebsrat bei Abschluss von Auflösungsverträgen in der Mitbestimmung? Muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Höhe der Abfindungssummen nennen?
Erstellt am 26.09.2005 um 18:53 Uhr von Kölner Das ist und bleibt Individualrecht - keinerlei Einfluss- Informations- oder Mitbestimmungsrecht!