Heute ein BR für zwei Betriebe.- Wir wollen zwei BR's. Mitarbeiterbefragung per Unterschriftensammlung erlaubt?
Hallo, noch mal zu diesem Thema (ein BR für zwei Betriebe, wobei der Wunsch der Mehrheit ist 2 BR zu bekommen) Wir wollen jetzt Unterschriften sammeln um zu sehen ob denn wirklich die Mehrheit für 2 BR ist. Würde dies schon bedeuten das wir gegen den §119 des BetrVG verstossen, oder kann uns diesbezüglich nichts passieren? Wir sind ja nicht gegen den jetzigen WV, sondern wollen uns nur die Meinung der MA einholen um dies mal den jetzigen WV vorzulegen, damit sie mal überlegen sollten ob sie denn wirklich den richtigen Weg gehen.
Community-Antworten (2)
24.09.2005 um 00:51 Uhr
Hallo Ford! § 119 BetrVG erfaßt nur die Fälle der rechtswidrigen Behinderung einer BR-Wahl. Die Frage, ob es notwendig, möglich oder sinnvoll ist, einen oder zwei BR zu wählen gehört nicht dazu. Gruß otto
24.09.2005 um 01:07 Uhr
Danke Otto, der Meinung bin ich natürlich auch. Wir haben zwar schon einen Anruf vom jetzigen WVV erhalten, in dem er uns davor warnte weiter zu machen, da wir es ansonsten mit einem Anwalt zu tun bekommen, aber ich hatte ihn auch darauf hingewiesen das es letztendlich darum geht die Meinung der MA festzuhalten. Im Hinterkopf schwirrt uns natürlich auch was anderes herum. Mit diesen Listen kann man ja auch die Meinung der MA, vor dem sich anbahnenden Termin bei der Schiedsstelle, darstellen. Sicherlich kannst du erahnen was ich meine. Wir werden wohl den Rat von dir annehmen den du mir als 2. bei meiner oben verlinkten Frage gegeben hast. Grüße, Sven
P.S. könntest ja unser persönlicher Berater und Anwalt werden. :-))
Verwandte Themen
BR-Wahlen 2010 - Welche Vorteile hätte es generell, wenn in beiden Betrieben jeweils ein BR existieren würde?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, zum Hintergrund meiner Frage: Wir sind zwei Betriebe, die Räumlich ca. 30 KM voneinander getrennt sind. Produziert wird in beiden Betrieben das Gleiche. Der eine
GBR und BR
ÄlterHallo zusammen, wie legt Ihr § 50 BetrVG? § 50 Zuständigkeit (1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betref
Betriebsräte schießen gegen uns
Älter"Wir" sind der Betriebsrat einer ca. 90-köpfigen Holding, die zwei Krankenhäuser verwaltet. Wir haben bisher mit den Betriebsräten der beiden KH relativ gut zusammengearbeitet, wenn es um Belange ging
Zwei Betriebe
ÄlterHallo, wir sind zwei Betriebe unter einem fast gleichen Namen. Nennen wir die Betriebe X und Y. Wir, der Betriebsrat von X würden der Leitung von Y gerne einen sog. Denkanstoß schreiben. Auch Personal
Abschluss Betriebsvereinbarungen kurz vor Neuwahlen rechtsmissbräuchlich?
ÄlterWir haben innerhalb der nächsten 12 Wochen wegen Betriebsspaltung Neuwahlen des BR für mehere Betriebe. Der momentane BR, der sich gerade im Übergangsmandat befindet, ist sehr arbeitgeberlastig. Nun w