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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MBR bei Einstellung - ist es ein Verweigerungsgrund nach §99 (2) 6, wenn 40Std/Wo verpflichtend sein soll?

B
Baumeister
Jan 2018 bearbeitet

Unsere GL (keine Tarifbindung) findet es besser, wenn wir 40 Std./Woche (jetzt 38) arbeiten. Das muß man so sagen, denn wirtschaftliche Gründe gibt es -abgesehen vom üblichen Jammern- nicht. Was er mit den bestehenden MA macht, ist noch offen (erfahrungsgemäß bekommt jeder am Tag vor Weihnachten ein Angebot und läuft im Zweifel so lange beim Vorstand auf, bis er unterschreibt). Neueinstellungen sollen nur noch mit 40 Std. erfolgen. Hierzu die Frage: Können wir die Einstellung nach §99 (2) 6 verweigern? Begründung: Wir befürchten Benachteiligungen der bisherigen MA. Beispiel: Wir hatten eine ähnliche Situation bei der Altersversorgung. Die Benachteiligung der Altverträge läßt sich an der Gehaltsentwicklung ablesen. Danke und schönes WE

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Community-Antworten (2)

O
otto

24.09.2005 um 00:38 Uhr

Hallo Baumeister! Ihre Fragen betreffen sehr schwierige Sachverhalte, die man mit diesen wenigen Informationen seriös nicht beantworten kann. Beispiel Neueinstellungen: In einem nicht tarifgebundenen Betrieb kann der BR eine Einstellung kaum ablehnen, nur weil der neue Mitarbeiter 40 Stunden arbeiten wird. Ihre Befürchtung, daß deswegen vorhandene Mitarbeiter benachteiligt werden, muß juristisch sehr exakt nachgewiesen werden. Sonst ist die Ablehnung des BR juristisch nicht zu halten. Mein Rat: Besorgen Sie sich juristische Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, mit dem zusammen der BR auch eine Strategie entwickelt, wie er sich künftig verhält. Gruß otto

S
Soisses

24.09.2005 um 00:59 Uhr

§ 99 lesen!

Dann weiss man dass die Antwort nur "Nein" sein kann!

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