MBR bei Einstellung - ist es ein Verweigerungsgrund nach §99 (2) 6, wenn 40Std/Wo verpflichtend sein soll?
Unsere GL (keine Tarifbindung) findet es besser, wenn wir 40 Std./Woche (jetzt 38) arbeiten. Das muß man so sagen, denn wirtschaftliche Gründe gibt es -abgesehen vom üblichen Jammern- nicht. Was er mit den bestehenden MA macht, ist noch offen (erfahrungsgemäß bekommt jeder am Tag vor Weihnachten ein Angebot und läuft im Zweifel so lange beim Vorstand auf, bis er unterschreibt). Neueinstellungen sollen nur noch mit 40 Std. erfolgen. Hierzu die Frage: Können wir die Einstellung nach §99 (2) 6 verweigern? Begründung: Wir befürchten Benachteiligungen der bisherigen MA. Beispiel: Wir hatten eine ähnliche Situation bei der Altersversorgung. Die Benachteiligung der Altverträge läßt sich an der Gehaltsentwicklung ablesen. Danke und schönes WE
Community-Antworten (2)
24.09.2005 um 00:38 Uhr
Hallo Baumeister! Ihre Fragen betreffen sehr schwierige Sachverhalte, die man mit diesen wenigen Informationen seriös nicht beantworten kann. Beispiel Neueinstellungen: In einem nicht tarifgebundenen Betrieb kann der BR eine Einstellung kaum ablehnen, nur weil der neue Mitarbeiter 40 Stunden arbeiten wird. Ihre Befürchtung, daß deswegen vorhandene Mitarbeiter benachteiligt werden, muß juristisch sehr exakt nachgewiesen werden. Sonst ist die Ablehnung des BR juristisch nicht zu halten. Mein Rat: Besorgen Sie sich juristische Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, mit dem zusammen der BR auch eine Strategie entwickelt, wie er sich künftig verhält. Gruß otto
24.09.2005 um 00:59 Uhr
§ 99 lesen!
Dann weiss man dass die Antwort nur "Nein" sein kann!
Verwandte Themen
Einstellung erfolgreich verweigern.
ÄlterWie kann man als BR eine einstellung erfolgreich verhindern? Hallo alle zusamen. Der AG hat unseren BR eine einstellungsmeldung vorgelegt. Einwöchige frist läuft Freiteg ab. Betrieb mit 70 Mitar
Mitbestimmung betriebliche Berufsbildung
ÄlterHallo, ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema: Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR? Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR
Zustimmungsverweigerungsgrund und Arbeitsvertrag
ÄlterIch brauche mal wieder rasche Hilfe. Unser aktuelles Problem (3er BR) ist das MBR bei Einstellung. Unser AG möchte einstellen und alles passt, bis auf den Arbeitsvertrag. Dieser widerspricht nach unse
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Mehrstunden sind Pflicht oder nicht
ÄlterAntwort 7 Erstellt am 19.05.2010 um 11:34 Uhr von ridgeback Ups, das war meine erste Frage hier im Forum. Ich wollte nicht auf 7 begrenzen. ridgeback, vielen dank für deine Antworten! Da