Erstellt am 22.09.2005 um 10:23 Uhr von Biggi
Hallo Sonja,
eine Abmahnung für was? Ihr habt die möglichkeit wiederspruch einzulegen und zwar genau 14 Tage und davon würde ich gebrauch machen.Vielleicht war er ja auch nur leicht erzürnt weil er aus dem Bett geholt wurde.
Gruß
Biggi
Erstellt am 22.09.2005 um 10:24 Uhr von nidis
Hallo Sonja! Eine Abmahnung ist nur zulässig wenn der MA gegen seine arbeitsvertragliche Pflichten Verstößt. Eine Feier in der Freizeit kann eigentlich kein Abmahnungsgrund sein. Die MA können eine Gegendarstellung schreiben und diese in die Personalakte legen.
Erstellt am 22.09.2005 um 12:50 Uhr von bernd
Hallo Sonja,
ich würde mal behaupten, daß der Boss eine Abmahnung aussprechen darf, aber keine im arbeitsrechtlichen Sinne sondern wohl eher im mietrechtlichen. Die Folge bei dann wiederholter Verletzung von Vertragspflichten des Mietvertrages durch Deine Kollegen, wäre eine Entlassung aus dem Wohnheim.
Eine Entlassung aus dem Arbeitsvertragsverhältnis dürfte nicht gerechtfertigt sein.
bernd