Feier im Personalhaus - darf deswegen eine Abmahnung ausgesprochen werden?
Ein Hotel-Kollege von mir bekam eine Abmahnung; es wurde im Personalhaus etwas zu lange gefeiert und daher nachts von den Nachbarn der Direktor des Hotels verständigt, welcher daraufhin an alle, die im Raum mitgefeiert hatten (alles Mitarbeiter des Hotels) eine Abmahnung erteilte. Ist das rechtens? In der Hausordnung des Personalhauses steht lediglich, dass keine fremden Personen ins Personalhaus dürfen, was in diesem Fall NICHT der Fall war - es handelte sich ausschliesslich um Mitarbeiter des Hotels u es fand in deren Freizeit statt. Wer kann mir eine Antwort geben???
Community-Antworten (3)
22.09.2005 um 12:23 Uhr
Hallo Sonja, eine Abmahnung für was? Ihr habt die möglichkeit wiederspruch einzulegen und zwar genau 14 Tage und davon würde ich gebrauch machen.Vielleicht war er ja auch nur leicht erzürnt weil er aus dem Bett geholt wurde.
Gruß Biggi
22.09.2005 um 12:24 Uhr
Hallo Sonja! Eine Abmahnung ist nur zulässig wenn der MA gegen seine arbeitsvertragliche Pflichten Verstößt. Eine Feier in der Freizeit kann eigentlich kein Abmahnungsgrund sein. Die MA können eine Gegendarstellung schreiben und diese in die Personalakte legen.
22.09.2005 um 14:50 Uhr
Hallo Sonja, ich würde mal behaupten, daß der Boss eine Abmahnung aussprechen darf, aber keine im arbeitsrechtlichen Sinne sondern wohl eher im mietrechtlichen. Die Folge bei dann wiederholter Verletzung von Vertragspflichten des Mietvertrages durch Deine Kollegen, wäre eine Entlassung aus dem Wohnheim. Eine Entlassung aus dem Arbeitsvertragsverhältnis dürfte nicht gerechtfertigt sein. bernd
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