Bildung eines GBR - wer weiß, wie das in unserem Fall geht?
Hallo Kollegen, habe mal wieder ein Problem und benötige eure Hilfe. Wir sind vier GmbHs und in drei davon gibt es Betriebsräte. Die Geschäftsführer von drei Gmbhs sind die gleichen und eine Gmbh hat einen anderen Geschäftsführer wobei dieser nicht alleine endscheiden kann ohne Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Drei anderen Gmbhs. Wir wollen ein GBR. wählen jedoch nach dem BetrVG geht das nicht da die Geschäftsführer die gleichen sind. Wer weiß Rat?Möchte Euch noch kurz darstellen wie es dazu kam. Wir waren erst nur ein Betriebsrat bestehend aus 9 Mitglieder.Die Firma hat sich damit nicht abfinden können und beschloss hier müssen wir etwas tun.Gesagt getan man hat drei Bereiche abgespalten und den Betreibsrat somit auch. Nun waren es vier Gmbhs und es musste neu gewählt werden. Der Arbeitgeber behauptete es ist kein einheitlicher Betrieb. Auch die Gewerkschaft konnte nicht weiter helfen. Jetzt ist die Situation wie oben beschrieben. In einer Gmbh ist kein Betriebsrat und wird sich auch keiner bilden die Kollegen haben Angst.Und gerade da wäre es am wichtigsten. 120 Mitarbeiter und kein Schutz. Deshalb auch der Zusammenschluss der Betriebsräte. Dann hätten wir diese Gmbh mit abgedeckt.
Gruß Biggi
Community-Antworten (3)
22.09.2005 um 10:35 Uhr
Im § 50 BetrVG heißt es: "Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein GBR zu errichten"
Auf die Rechtsformen der Einzelbetriebe zueinander kommt es zunächst nicht an Auch ein einheitlicher Geschäftsführer ist nicht ausschlaggebend dafür ob es mehrere BR's gibt (hier spielt ja auch die örtliche Frage und die Organisation eine Rolle)
Ich würde den GBR gründen und fertig. Der AG kann ja den Rerchtsweg beschreiten; spätestens dann wisst Ihr wie es richtig wäre.
22.09.2005 um 18:26 Uhr
Es besteht leider in diesem Falle kein Unternehmen mit mehreren Betriebsräten, sondern mehrere Unternehmen mit mehreren Betriebsräten. Bei meiner Firma ist gerade die Verwaltung in ein eigenständiges Unternehmen abgespalten worden. Wir führen deshalb ein Arbeitsgerichtsverfahren, um feststellen zu lassen, ob es sich bei den beiden Unternehmen um einen Gemeinschaftsbetrieb gemäß § 1 Abs. 2 BetrVG handelt. Unser BR wäre dann weiterhin zuständig. Kriterium ist die Unternehmensorganisation. Bleibt die gleich, sollte der § 1 BetrVG zutreffen. Ich würde an euer Stelle auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und ein entsprechendes Verfahren versuchen. Zusätzlich könntet Ihr noch probieren, einen Konzernbetriebsrat zu gründen. Der wäre dann auch für Unternehmen ohne BR zuständig. Dass euch die Gewerkschaft nicht weiterhelfen konnte, finde ich seltsam. Welche ist es denn?
Gruß
26.09.2005 um 23:54 Uhr
hallo Claudia, die Gewerkschaft ist Verdi Frankfurt. Einen Konzernbetriebsrat will die Firma mit allen mitteln verhindern und hat uns vorgeschlagen doch erst einmal einen GBR zu gründen. Damit geben sie doch zu das es sich um einen einheitlichen Betrieb handelt. Die Geschäftsleitung läßt von der Rechtsanwältin ein Schriftstück aufsetzen in dem bestädigt werden soll das wir einen GBR gründen können. Morgen bekommen wir es vorgelegt und dann sehen wir weiter.Die Beschlüsse für die Bildung eines Konzernbetriebsrates sind bereits gefasst und wenn uns die Firma dumm kommt auch in die Tat umgesetzt ob es denen passt oder nicht.
Gruß Biggi
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