"Verjährungsfrist" für Verstoss gegen §99 BetrVG - gibt es die?
Ich war vor ca. einem Jahr von einer Personalmaßnahme betroffen die meiner Meinung und BR nach unter §99 fällt. Dies hat der AG damals vehement bestritten, da keine Versetzung sondern "Umorganisation" innerhalb des Teams stattfindet blabla.. Der BR hat Beschlußverfahren gestartet dies jedoch auf massiven Druck der GF und des Hauptgesellschafter (Klage durch BR darf nicht sein!) zurückgezogen. Ich habe damals halt unter Protest die neue/andere Tätigkeit aufgenommen. Jetzt habe ich ein Schriftstück des AG in Händen in dem sinngemäß steht "...der AN wurde damals versetzt weil..." Meine Chance den AG zu ärgern und ein neues Beschlußverfahren zu starten oder leider Zug für mich abgefahren...?
Community-Antworten (3)
21.09.2005 um 21:13 Uhr
Spannende Frage, aber leider ohne Hoffnung auf Erfolg - wie ich meine.
Arbeitsrechtlich sehe ich wenig Chancen, auf eine Änderung. Ganz vielleicht könntest Du auf arglistige Täuschung vor Gericht plädieren...aber nach einem Jahr???
21.09.2005 um 21:26 Uhr
Selbstverständlich können Sie kein Beschlußverfahren "starten"!
Wer sind Sie denn?
22.09.2005 um 18:35 Uhr
Ein Beschlussverfahren kann nur vom BR gestartet werden. Dies ist jetzt noch möglich, gerade wo dieses Schriftstück aufgetaucht ist. Wenn das Arbeitsgericht ein Urteil im Sinne des BR´s fällt, könnte beim nächsten Verstoß ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden mit Zahlung von Bußgeld. Aber dein BR ist scheinbar ein Hasenfuß?
Du persönlich hättest nur innerhalb von 3 Wochen nach der Versetzung eine Klage beim Arbeitsgericht einleiten können, um die Rechtmäßigkeit der personellen Maßnahme überprüfen zu lassen. Für dich ist der Zug in der Tat schon lange abgefahren!
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