Hallo Forum,
wieder ist eine Frage aufgetaucht, die ich nicht abschließend beantworten kann. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.
Ein Mitarbeiter kam auf mich zu, der für die Beantwortung von Kunden-E-Mails immer ein Pseudonym benutzen durfte, um seine persönliche Anonymität im Internet zu wahren. Nun auf einmal kommt eine neue Arbeitsanweisung, daß die MA mit ihren richtigen Namen zu unterschreiben haben.
Ist das so einfach möglich? Ich wüßte nicht, was dagegen spricht, oder gibt es ein Recht auf Anonymität im Internet?
Zu erwähnen sei noch, daß die selbstgewählten Pseudonyme vorher den Vorgesetzten bekannt waren. Die Maßnahme nun wurde also nicht zur besseren Kontrolle eingeführt. Warum aber dann?
Fragen über Fragen. Ich hoffe, eine/einer von Euch kann mich auf den richtigen Weg bringen :o)
Schöne Grüße aus dem mal sonnigen Norden,
Paula