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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gibt es bei Beantwortung von Kunden-E-Mails ein Recht auf Anonymität?

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paula
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wieder ist eine Frage aufgetaucht, die ich nicht abschließend beantworten kann. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Ein Mitarbeiter kam auf mich zu, der für die Beantwortung von Kunden-E-Mails immer ein Pseudonym benutzen durfte, um seine persönliche Anonymität im Internet zu wahren. Nun auf einmal kommt eine neue Arbeitsanweisung, daß die MA mit ihren richtigen Namen zu unterschreiben haben. Ist das so einfach möglich? Ich wüßte nicht, was dagegen spricht, oder gibt es ein Recht auf Anonymität im Internet? Zu erwähnen sei noch, daß die selbstgewählten Pseudonyme vorher den Vorgesetzten bekannt waren. Die Maßnahme nun wurde also nicht zur besseren Kontrolle eingeführt. Warum aber dann? Fragen über Fragen. Ich hoffe, eine/einer von Euch kann mich auf den richtigen Weg bringen :o) Schöne Grüße aus dem mal sonnigen Norden, Paula

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Community-Antworten (3)

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Kölner

21.09.2005 um 21:33 Uhr

Wenn ich Kunde wäre, wüsste ich auch gerne den richtigen Namen meines Gegenübers - nicht sein Pseudonym. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr nur denm Namen und nicht noch weitere persönliche Angaben dem Kunden mitteilt - dann ist das Ganze in Ordnung.

Was sagt denn der Chef zu seiner Änderung?

P
paula

21.09.2005 um 22:18 Uhr

Cheffe hat nur angewiesen, aber nicht wirklich erklärt. Obwohl - es gab wohl wirklich dämliche Pseudonyme, so was wie Bugs Bunny oder so, und das soll dadurch verhindert werden, da sich wohl einige Kunden veräppelt vorkamen. Kann ich verstehen... Auf jeden Fall danke, Kölner, ich sehe es genau so. Und grüß mir meinen Lieblings-Dom!

K
Kölner

21.09.2005 um 22:42 Uhr

Heute grüss ich den Dom nicht mehr, da dort ein Gelöbnis stattfindet. Aber morgen...

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