Hallo,
spätestens sechs Wochen vor der Stimmabgabe muss eine Betriebsratswahl durch Erlass des Wahlausschreibens eingeleitet werden. So steht's in der WO §3. Aber wann ist der früheste Termin dafür?

Hintergrund: Es steht zwar noch nicht fest, aber in einem Betrieb sollen zum Jahreswechsel 2006 eventuell zahlreiche Arbeitsplätze ausgelagert werden. Kann der Betriebsrat bereits im September 2005 einen Wahlvorstand bestellen, und kann der das Wahlausschreiben dann erlassen, obwohl die Betriebsgröße sich bis zur Wahl noch stark ändern können.

Darf das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt die Herausgabe der Personalliste an den Wahlvorstand verweigern?

Mich interessiert insbesondere, ob ein frühester Zeitpunkt in der WO bewusst nicht genannt wird, oder ob sich ein solcher Zeitpunkt aus anderen Gesetzen bzw. Vorschriften ergibt.

Mit besten Grüßen aus Hannover
Dieter F.