Erstellt am 08.07.2013 um 16:12 Uhr von gironimo
Bei einer Betriebsänderung, die so ausfällt, dass ein neuer BR zu wählen ist, spielt der reguläre Wahltermin 2014 keine Rolle. Wenn die Betriebsänderung Neuwahlen jetzt erfordern, ist jetzt der Wahlvorstand zu bestellen und er hat die Wahl auch jetzt durchzuführen.
Dann braucht 2014 nicht mehr gewählt werden und die Amtszeit endet erst 2018.
siehe auch §§ 13 und 21a BetrVG
Erstellt am 10.07.2013 um 15:30 Uhr von betriebsratten
@gironimo und alle
erstmal danke...lassen wir die betriebsänderung mnal aussen vor da unklar welche personellen Auswirkungen. Wann wäre ohne Änderungen der frühestmögliche Termin???? Der späteste ist 10 Wochen vor dem 31.5.2014....das habe ich soweit