Neue Abteilung vor zwei Jahren eröffnet - hat der Betriebsrat noch Mitbesimmungsrechte nach BetrVG?
Hallo, Ich habe mal wieder eine Frage! In unserem Unternehmen wurde vor ca. 2 Jahren eine neue Abteilung eröffnet, der BR wurde bis heute nicht schriftlich davon informiert. Allerdings kommen jetzt Klagen von Mitarbeitern, die dort zusätzliche Aufgaben verrichten müssen! Haben wir noch rechtliche Möglichkeiten, weil die Mitbesimmungsrechte des BR nach BetrVG nicht eingehalten wurden?
Community-Antworten (4)
20.09.2005 um 12:21 Uhr
Ich würde mich nicht an der fehlenden Information hinsichtlich der Eröffnung einer Abteilung festhalten.
Was ist mit den versetzen oder eingestellten Mitarbeitern und der Beteiligung des BR nach § 99 BetrVG? Wenn Ihr hier nicht gefragt wurdet müsst Ihr vom §§ 100 und 101 BetrVG gebrauch machen und ggf. auch den § 23 ins Auge fassen.
Aber das alles wird nicht die derzeitigen Probleme der Kollegen in der Abteilung lösen. Die könnt Ihr nur direkt angehen.
20.09.2005 um 12:29 Uhr
Danke, für Deine Antwort! Aber es mußten keine Mitarbeiter versetzt oder eingestellt werden, sondern sie müssen nur zusätzliche Aufgaben zum bisherigen Arbeitgebiet übernehmen! Wir suchen jetzt nach einer Möglichkeit um die Arbeitsbelastung wieder in einen "normalen" Rahmen zu bringen! Grüße Angie
20.09.2005 um 13:51 Uhr
Am ehesten hilft da eine konsequente Einhaltung der Arbeitszeitregelung und der tariflichen bzw. vertraglichen Arbeitszeit. Das Problem sind da meist die betroffenen Arbeitnehmer, denen man als BR den Rücken stärken muss.
20.09.2005 um 15:12 Uhr
ich stimme viktor voll zu, stärkt den Kollegen den Rücken. Folgender Link hilft dabei vielleicht auch: www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01011de1 bernd
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