Kandidatenliste bereits vor der Ankündigung der Wahl?
Hi zusammen,
in unserem Betrieb wird dieses Jahr eine Listenwahl durchgeführt. Das Wahlverfahren ist noch nicht eröffnet. Von der Wahl habe ich durch Zufall erfahren, da ich noch keine 4 Jahre im Betrieb bin. D.h. Der Betriebsrat hat bis dato weder das Wahlverfahren eröffnet noch überhaupt informiert, dass dieses Jahr Wahl ist. Jetzt sind die momentanen Betriebsratsangehörigen bereits letztes Jahr auf Kandidatenfang gegangen und haben die Kandidaten bereits auf ihren Listen samt Unterschrift verpflichtet. Dadurch sind natürlich schon mehrere Kandidaten, die auf eine neue Liste kommen würden bereits vom "Markt".
Ist dieses Verhalten bereits vor dem Start des Wahlverfahrens und der Information durch den BR, dass dieses Jahr Wahlen sind, erlaubt?
Vielen Dank im Voraus. Grüße Gecko
Community-Antworten (9)
11.01.2014 um 08:56 Uhr
Hallo Gecko, zunächst einmal finden die BR-Wahlen turnusmäßig alle 4 Jahre statt, so wie auch Olympische Spiele. Keiner geht auf dich zu und sagt, hey Gecko, aufgepasst, dies Jahr sind Olympische Spiele, richtig? ;)
'Kandidatenfang' .. jawohl, es kann jeder losziehen und mit Kollegen eine Liste gründen, solange nur alle Listenmitglieder wählbar sind. Die Unterschrift der Kollegen ist aber eine Bereitschaftserklärung, keine Verpflichtung! Das bedeutet, wenn dich niemand mehr auf seine Liste lässt, dann starte eine eigene Liste, und sprich die Leute, an denen du interessiert bist, einfach an. Auch dann, wenn sie bereits woanders unterschrieben haben. Im Zweifelsfalle wird der Wahlvorstand, wenn er alle Listen vorliegen hat, feststellen, dass jemand auf mehr als einer Liste kandidiert, und für Klärung sorgen.
11.01.2014 um 09:39 Uhr
in unserem Betrieb wird dieses Jahr eine Listenwahl durchgeführt. Das Wahlverfahren ist noch nicht eröffnet. Also, es wird eine Wahl durchgeführt. Ob es eine Listenwahl wird, kann heute noch keiner sagen, denn es gibt noch keine Listen. Eine wird vorbereitet und wenn keine zweite auftaucht, dann wird es eine Personenwahl.
11.01.2014 um 09:47 Uhr
turnusmäßig OK, allerdings woher weiss ich, wenn ich noch nicht länger als 4 Jahre im Betrieb bin, wann der Turnus-Start war?
Listenwahl Es gibt bereits mehrere Listen. Daher will ich ja eine neue aufmachen. Daher ja auch die Frage, ob es legal ist, diese Listen bereits vor Eröffnung der Wahl unterschreiben zu lassen.
11.01.2014 um 10:14 Uhr
Die Wahlen finden laut BetrVG alle vier Jahre zwischen dem 1.3. und 31.5 statt (es gibt Ausnahmefälle) . Wann es los geht, erfährst Du mit dem Wahlausschreiben, das veröffentlicht wird. In diesem Wahlausschreiben steht auch, bis wann eine Liste einzureichen ist und wie viele Stützunterschriften erforderlich sind.
So gesehen kannst Du natürlich auch jetzt schon eine Liste erstellen und dann sehen, ob sie den Anforderungen des Wahlausschreibens entsprechen.
11.01.2014 um 10:27 Uhr
also ist es legal diese liste bereits vorher zu erstellen, wenn sie dann nicht passt ist das das pech des erstellers.
alle vier jahre sind die jahre auch festgelegt? oder woher soll man als neuling wissen wann die nächste ist?
11.01.2014 um 10:41 Uhr
Ja, die sind festgelegt, z. B. 2014 Du kannst Listen erstellen, wieviele Du willst. Solange keine eingereicht ist und das geht erst nach dem Start des Wahlverfahrens, solange existiert keine. Du kannst also nicht jetzt schon sagen: Listenwahl. Da kann noch viel passieren ...
11.01.2014 um 10:56 Uhr
....... ja, die Jahre stehen auch fest. Weiter,wenn man Interesse am Thema hat gibt es da Web und man kann und darf auch den BR oder die Gewerkschaft (sofern man Mitglied ist) fragen.
11.01.2014 um 12:19 Uhr
Hallo nochmal gecko, du bist auf dem richtigen Weg scheint mir. Mach das ruhig mit der eigenen Liste, dann hast du auch garantiert Listenwahl. Gründe die Liste, wann immer du willst, das ist natürlich legal.
Persönlich finde ich, dass es gar nicht so klug ist, mit seiner Liste allzu früh aus der Deckung zu kommen. Da kann sich doch die Konkurrenz drauf einstellen! Ich überrasche lieber. Aber das ist Geschmackssache.
12.01.2014 um 15:03 Uhr
@ Hartmut
" Mach das ruhig mit der eigenen Liste, dann hast du auch garantiert Listenwahl."
Wie kommst Du auf die Schnappsidee, eine Listenwahl GARANTIEREN zu wollen?
@ Gecko
Die von Dir beschriebene Vorgehensweise ist zulässig!
Auch sollte man wissen, dass Wahlbewerber, die für ihren Wahlvorschlag die gesetzlich geforderte Anzahl Stützunterschriften gesammelt haben, bereits ab diesem Zeitpunkt unter den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KschG fallen. Und das unabhängig davon, ob die Wahl mit Aushang des Wahlausschreibens offiziell eingeleitet wurde oder nicht!
Fragt sich, wer hier womöglich klüger ist ...
Verwandte Themen
Neue Kandidaten und Unterstützungsliste notwendig wenn 1 Kandidat abspringt?
ÄlterHallo zusammen, ich arbeite in einem größeren Betrieb der Automobil-Zulieferindustrie. Wir wollen als Mitarbeitergruppe eine eigene Liste zur nächsten BR-Wahl aufstellen. Dazu gehören einige bis
Abgabefrist Kandidatenliste, Änderung der Wählerliste
Älter1.Ist die Frist für die Abgabe der Kandidatenliste um in diesen Zeitraum fallenden Feiertage zu verlängern ? Konkret fielen in unsere 2 Wochen Abgabefrist die Osterfeiertage. 2.Unsere Wählerliste s
Ungleichbehandlung von Kandidaten?
ÄlterGuten Tag! Folgender Sachverhalt: Wir wählen in zwei Tagen unseren Betriebsrat. Es gibt auf 11 Plätze 19 Bewerber, zu denen ich auch gehöre (Persönlichkeitswahl). Die Liste wurde von dem bisherigen St
Kandidatenliste - ist die ungültig, wenn nach den ersten Stützunterschriften noch ein Kandidat dazukommt?
ÄlterHallo, kann mir jemand helfen? Ich gab heute unsere Kandidatenliste ab, der WV kam und sagte, es hat sich jemand beschwert. Die Kandidatenliste war mit dem letzten Platz noch nicht belegt und es wur
Öffentliche Kandidatenliste - jeder kann sich eintragen - ist das o.k. ??
ÄlterHallo zusammen, obwohl selbst Ex-Betriebsrat habe ich eine Frage zu einem recht kniffligen Thema. Der Wahlvorstand hat die Wahlberechtigten aufgerufen sich bei ihm zu melden und sich in einer "Ka