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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kandidatenliste bereits vor der Ankündigung der Wahl?

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Gecko
Nov 2016 bearbeitet

Hi zusammen,

in unserem Betrieb wird dieses Jahr eine Listenwahl durchgeführt. Das Wahlverfahren ist noch nicht eröffnet. Von der Wahl habe ich durch Zufall erfahren, da ich noch keine 4 Jahre im Betrieb bin. D.h. Der Betriebsrat hat bis dato weder das Wahlverfahren eröffnet noch überhaupt informiert, dass dieses Jahr Wahl ist. Jetzt sind die momentanen Betriebsratsangehörigen bereits letztes Jahr auf Kandidatenfang gegangen und haben die Kandidaten bereits auf ihren Listen samt Unterschrift verpflichtet. Dadurch sind natürlich schon mehrere Kandidaten, die auf eine neue Liste kommen würden bereits vom "Markt".

Ist dieses Verhalten bereits vor dem Start des Wahlverfahrens und der Information durch den BR, dass dieses Jahr Wahlen sind, erlaubt?

Vielen Dank im Voraus. Grüße Gecko

1.61409

Community-Antworten (9)

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Hartmut

11.01.2014 um 08:56 Uhr

Hallo Gecko, zunächst einmal finden die BR-Wahlen turnusmäßig alle 4 Jahre statt, so wie auch Olympische Spiele. Keiner geht auf dich zu und sagt, hey Gecko, aufgepasst, dies Jahr sind Olympische Spiele, richtig? ;)

'Kandidatenfang' .. jawohl, es kann jeder losziehen und mit Kollegen eine Liste gründen, solange nur alle Listenmitglieder wählbar sind. Die Unterschrift der Kollegen ist aber eine Bereitschaftserklärung, keine Verpflichtung! Das bedeutet, wenn dich niemand mehr auf seine Liste lässt, dann starte eine eigene Liste, und sprich die Leute, an denen du interessiert bist, einfach an. Auch dann, wenn sie bereits woanders unterschrieben haben. Im Zweifelsfalle wird der Wahlvorstand, wenn er alle Listen vorliegen hat, feststellen, dass jemand auf mehr als einer Liste kandidiert, und für Klärung sorgen.

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Oblatixx

11.01.2014 um 09:39 Uhr

in unserem Betrieb wird dieses Jahr eine Listenwahl durchgeführt. Das Wahlverfahren ist noch nicht eröffnet. Also, es wird eine Wahl durchgeführt. Ob es eine Listenwahl wird, kann heute noch keiner sagen, denn es gibt noch keine Listen. Eine wird vorbereitet und wenn keine zweite auftaucht, dann wird es eine Personenwahl.

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Gecko

11.01.2014 um 09:47 Uhr

turnusmäßig OK, allerdings woher weiss ich, wenn ich noch nicht länger als 4 Jahre im Betrieb bin, wann der Turnus-Start war?

Listenwahl Es gibt bereits mehrere Listen. Daher will ich ja eine neue aufmachen. Daher ja auch die Frage, ob es legal ist, diese Listen bereits vor Eröffnung der Wahl unterschreiben zu lassen.

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gironimo

11.01.2014 um 10:14 Uhr

Die Wahlen finden laut BetrVG alle vier Jahre zwischen dem 1.3. und 31.5 statt (es gibt Ausnahmefälle) . Wann es los geht, erfährst Du mit dem Wahlausschreiben, das veröffentlicht wird. In diesem Wahlausschreiben steht auch, bis wann eine Liste einzureichen ist und wie viele Stützunterschriften erforderlich sind.

So gesehen kannst Du natürlich auch jetzt schon eine Liste erstellen und dann sehen, ob sie den Anforderungen des Wahlausschreibens entsprechen.

G
Gecko

11.01.2014 um 10:27 Uhr

also ist es legal diese liste bereits vorher zu erstellen, wenn sie dann nicht passt ist das das pech des erstellers.

alle vier jahre sind die jahre auch festgelegt? oder woher soll man als neuling wissen wann die nächste ist?

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Oblatixx

11.01.2014 um 10:41 Uhr

Ja, die sind festgelegt, z. B. 2014 Du kannst Listen erstellen, wieviele Du willst. Solange keine eingereicht ist und das geht erst nach dem Start des Wahlverfahrens, solange existiert keine. Du kannst also nicht jetzt schon sagen: Listenwahl. Da kann noch viel passieren ...

S
schmitti

11.01.2014 um 10:56 Uhr

....... ja, die Jahre stehen auch fest. Weiter,wenn man Interesse am Thema hat gibt es da Web und man kann und darf auch den BR oder die Gewerkschaft (sofern man Mitglied ist) fragen.

H
Hartmut

11.01.2014 um 12:19 Uhr

Hallo nochmal gecko, du bist auf dem richtigen Weg scheint mir. Mach das ruhig mit der eigenen Liste, dann hast du auch garantiert Listenwahl. Gründe die Liste, wann immer du willst, das ist natürlich legal.

Persönlich finde ich, dass es gar nicht so klug ist, mit seiner Liste allzu früh aus der Deckung zu kommen. Da kann sich doch die Konkurrenz drauf einstellen! Ich überrasche lieber. Aber das ist Geschmackssache.

H
Hoppel

12.01.2014 um 15:03 Uhr

@ Hartmut

" Mach das ruhig mit der eigenen Liste, dann hast du auch garantiert Listenwahl."

Wie kommst Du auf die Schnappsidee, eine Listenwahl GARANTIEREN zu wollen?

@ Gecko

Die von Dir beschriebene Vorgehensweise ist zulässig!

Auch sollte man wissen, dass Wahlbewerber, die für ihren Wahlvorschlag die gesetzlich geforderte Anzahl Stützunterschriften gesammelt haben, bereits ab diesem Zeitpunkt unter den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KschG fallen. Und das unabhängig davon, ob die Wahl mit Aushang des Wahlausschreibens offiziell eingeleitet wurde oder nicht!

Fragt sich, wer hier womöglich klüger ist ...

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