Verstoß gegen §99 BetrVG (1)
Am Mittwoch, den 14.9. wurde in der Firma bekanntgegeben das eine Abteilungsleiterin (keine leitende Angestellte i.S. des BetrVG) abgelöst wird, und durch einen Mitarbeiter aus der Hauptverwltung ersetzt wird. Der BR ist nicht eingeschaltet worden. Wie sollen wir uns als BR verhalten.
Community-Antworten (1)
17.09.2005 um 16:50 Uhr
Hallo Bootsmann, ich würde die notwendigen Infos sofort anfordern und ggf. eine Unterlassung anstreben. Nach §99 BetrVG ist der geschilderte Fall Mitbestimmungspflichtig.
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