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Versetzung von Mitarbeitern - Mitbestimmungsrechte des BR

DW
Der wanderer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum !

Ich soll auf eine andere Arbeitsstelle in Deutschland versetzt werden. Welche Rechte habe ich mich zu wehren bzw. welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat ?

3.64601

Community-Antworten (1)

V
viktor

16.09.2005 um 11:01 Uhr

Der BR kann der Versetzung die Zustimmung verweigern, wenn Dir Nachteile entstehen. Der AG kann dann nur Versetzen, wenn er die fehlende Zustimmung des BR durch das Arbeitsgericht ersetzen läßt.

Du selbst kannst Dich weigern, wenn der Arbeitsvertrag einen bestimmten Beschäftigungsort festschreibt und im Falle einer allgemeinen Klausel, wonach Du auch woanders eingesetzt werden kannst, schon einige Jahre alt ist und Du vermuten konntest, der AG wolle Dich nur am bisherigen Ort beschäftigen (zu diesen Punkt Beratung bei einem Fachanwalt suchen).

Der AG hat dann aber auch die Möglichkeit der Änderungskündigung - aber eins nach dem anderen.

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