Erstellt am 16.09.2005 um 09:01 Uhr von viktor
Der BR kann der Versetzung die Zustimmung verweigern, wenn Dir Nachteile entstehen. Der AG kann dann nur Versetzen, wenn er die fehlende Zustimmung des BR durch das Arbeitsgericht ersetzen läßt.
Du selbst kannst Dich weigern, wenn der Arbeitsvertrag einen bestimmten Beschäftigungsort festschreibt und im Falle einer allgemeinen Klausel, wonach Du auch woanders eingesetzt werden kannst, schon einige Jahre alt ist und Du vermuten konntest, der AG wolle Dich nur am bisherigen Ort beschäftigen (zu diesen Punkt Beratung bei einem Fachanwalt suchen).
Der AG hat dann aber auch die Möglichkeit der Änderungskündigung - aber eins nach dem anderen.