Anhörung zur Kündigung vom BR-Vorsitzender, der gleichzeitig schwerbehindert ist
Diese Frage betrifft meinen Mann. Er ist schwerbehindert und BR-Vorsitzender. Der Betriebsteil, in dem meine Mann arbeitet, soll komplett geschlossen werden - er ist der einzige Mitarbeiter in dieser Abteilung. Dieser Anhörung zur Kündigung sind schon 3 Abmahnungen - alle drei unbegründet - erteilt worden, gegen die anwaltlich vorgegangen wird.
Der Arbeitgeber hat vor der Anhörung das Integrationsamt nicht informiert. Inzwischen - nach Widerspruch des BR - wurde das Integrationsamt eingeschaltet. Der Arbeitgeber hat Ersatzarbeitsplätze angeboten, die überwiegend Hilfsarbeiterjobs (in Teilzeit) sind und entsprechend schlechter bezahlt werden sollen - er hatte aber über 13 Jahre als Meister gearbeitet. Gibt es irgendwo einen Hinweis auf Bestandschutz des Gehaltes nach so lange Betriebszugehörigkeit? Muss mein Mann einen Einkommensverlust von Netto ca. 1000,-- EUR hinnehmen? Er ist der Hauptverdiener unseren 5-köpfigen Familie.
Community-Antworten (3)
15.09.2005 um 13:35 Uhr
EIN BR.-M. hat Kündigungs schutz und ein BR.-V. noch 2jahre nach seiner amtszeit.
15.09.2005 um 13:41 Uhr
Hallo,
bei einer Schließung einer Abteilung handelt es sich normaler Weise um eine Fall nach BetrVG §111 /§112. Damit kann man schon Druck auf den AG ausüben.
Ich würde einen Anwalt(den Anwalt muss übrigens der AG bezahlen, Betriebsrat muss dies vorher beschließen, auf ordnungsgemäßen Beschluss achten!) offiziell als Sachverständigen hinzuziehen und die ganze Geschichte nach den og.§ eintakten. Das ganze wird teuer und aufwendig für den AG, vielleicht lässt er dann schon lieber vorher die Finger davon.
15.09.2005 um 14:19 Uhr
Wird denn die "Abteilung" tatsächlich geschlossen oder wird dies nur vorgeschoben. Bei einer 1-Mann Abteilung liegt der Schluss nahe, das hier ein falsches Argument gesucht wird, um den BR los zu werden.
Wenn Dein Mann die Angebote nicht annimmt, bleibt dem AG nur der Weg über eine Änderungskündigung. Die würde ich unter Vorbehalt annehmen und den Rechtsweg beschreiten.
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