Hallo,

bei uns steht in einer Abteilung mit ca. 60 Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung von ca. 15 MA an. Der ArbG schlägt vor, um den bestehenden Altersdurchschnitt zu erhalten, den Sozialplan nach Altersgruppen zu staffeln (20-24, 25-29 usw.) und innerhalb dieser Gruppen je 2 MA zu entlassen (nach üblichen Auswahlkriterien).
Geht diese Altersgruppenaufteilung oder sind die allg. Kriterien (Alter, Betr.-Zugehörigkeit, Unterhaltspflicht) auf ALLE MA dieser Abteilung gleich anzuwenden.

Vielen Dank für Euere Antwort.
Steffen