W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialplan nach Altersgruppen - Betrifft das alle Mitarbeiter ?

S
Schubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns steht in einer Abteilung mit ca. 60 Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung von ca. 15 MA an. Der ArbG schlägt vor, um den bestehenden Altersdurchschnitt zu erhalten, den Sozialplan nach Altersgruppen zu staffeln (20-24, 25-29 usw.) und innerhalb dieser Gruppen je 2 MA zu entlassen (nach üblichen Auswahlkriterien). Geht diese Altersgruppenaufteilung oder sind die allg. Kriterien (Alter, Betr.-Zugehörigkeit, Unterhaltspflicht) auf ALLE MA dieser Abteilung gleich anzuwenden.

Vielen Dank für Euere Antwort. Steffen

3.40104

Community-Antworten (4)

K
Kölner

14.09.2005 um 21:23 Uhr

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es gemäß diesem Auswahlprinzip eine Menge Klagen hageln wird. Vornehmlich älteren AN wäre damit ein Bärendienst erwiesen...

R
Rodriguez

15.09.2005 um 00:53 Uhr

Prinzipiell geht das.

Mittlerweile könnte es dazu auch schon Rechtsprechung geben.

Anraten würde ich dieses Verfahren einem AG keinesfalls.

Der BR sollte hier auf jeden Fall einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen.

FB
Frank B.

15.09.2005 um 08:57 Uhr

Ganz bekannt sollte dieses Verfahren doch eigentlich schon sein, da dieses Verfahren z.Bsp. bei Karstadt- Quelle angewandt wurde.

Eine Klage steht aber nicht nur den älteren AN zu!!!

V
viktor

15.09.2005 um 11:05 Uhr

wie Ihr es auch regelt - vermeidet eine Namensliste zu unterschreiben. Dann haben die Kollegen wenigstens die Möglichkeit über den Rechtsweg prüfen zu lassen, ob die Sozialauswahl richtig war. Mit Namensliste schneidet Ihr den Rechtsweg ab.

Ihre Antwort