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Tagesordnung zur Betriebsversammlung -kann die nachträglich ergänzt werden?

U
uta
Jan 2018 bearbeitet

Es ist erst meine 2. Betriebsversammlung, die ich vorbereite. Die Einladung incl. Tagesordnung ist draußen und nun will ein Kollege noch einen kurzen Beitrag vortragen, der wichtig für einen großen Teil der Belegschaft ist. Kann ich jetzt noch einen Zusatz rausgeben? Z.B. auch als e-mail?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

14.09.2005 um 16:43 Uhr

Klar kannst Du das tun, wenn Deine BR-Kollegen damit einverstanden sind.

Ansonsten kann sich der Kollege natürlich innerhalb der Versammlung immer zu Wort melden (es gibt doch meist den Punkt: Diskussion, Verschiedenes oder ähnliches).

Grundsätzlich meine ich, dass man möglichst vielen die Möglichkeit bieten soll, sich auf der Betriebsversammlung zu äußern - gibt es leider viel zu selten.

B
Bernd

15.09.2005 um 10:36 Uhr

Wir halten es so, daß zu Beginn der BV nach Zugang der Tagesordnung und dann nach Ergänzungen und Zusätzen gefragt wird. Natürlich könntest Du dann auch Zusätze machen. bernd

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