Erstellt am 14.09.2005 um 14:43 Uhr von viktor
Klar kannst Du das tun, wenn Deine BR-Kollegen damit einverstanden sind.
Ansonsten kann sich der Kollege natürlich innerhalb der Versammlung immer zu Wort melden (es gibt doch meist den Punkt: Diskussion, Verschiedenes oder ähnliches).
Grundsätzlich meine ich, dass man möglichst vielen die Möglichkeit bieten soll, sich auf der Betriebsversammlung zu äußern - gibt es leider viel zu selten.
Erstellt am 15.09.2005 um 08:36 Uhr von bernd
Wir halten es so, daß zu Beginn der BV nach Zugang der Tagesordnung und dann nach Ergänzungen und Zusätzen gefragt wird.
Natürlich könntest Du dann auch Zusätze machen.
bernd