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Beschlußfassung - Tagesordnung der Sitzung um einen Punkt ergänzt, darf dann noch in derselben Sitzung zu diesem Punkt auch ein Beschluß gefaßt werden?

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Pia
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der Betriebsrat einstimmig die Tagesordnung der Sitzung um einen Punkt ergänzt, darf dann noch in derselben Sitzung zu diesem Punkt auch ein Beschluß gefaßt werden?

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Community-Antworten (2)

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Saluk

27.06.2006 um 14:37 Uhr

Eine Änderung der Tagesordnung der Sitzung während der Sitzung ist nur noch zuläßig, wenn dies die vollständig versammelten Betriebsratsmitglieder einstimmig beschließen (vgl. BAG vom 28.4.1988, AP Nr. 2 zu §29 BetrVg 1972).

Dann darf danach auch über den Punkt selbst abgestimmt werden.

Gruß Saluk

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Pia

27.06.2006 um 14:43 Uhr

Alles klar. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gruß, Pia

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