Beschlußfassung - Tagesordnung der Sitzung um einen Punkt ergänzt, darf dann noch in derselben Sitzung zu diesem Punkt auch ein Beschluß gefaßt werden?
Wenn der Betriebsrat einstimmig die Tagesordnung der Sitzung um einen Punkt ergänzt, darf dann noch in derselben Sitzung zu diesem Punkt auch ein Beschluß gefaßt werden?
Community-Antworten (2)
27.06.2006 um 14:37 Uhr
Eine Änderung der Tagesordnung der Sitzung während der Sitzung ist nur noch zuläßig, wenn dies die vollständig versammelten Betriebsratsmitglieder einstimmig beschließen (vgl. BAG vom 28.4.1988, AP Nr. 2 zu §29 BetrVg 1972).
Dann darf danach auch über den Punkt selbst abgestimmt werden.
Gruß Saluk
27.06.2006 um 14:43 Uhr
Alles klar. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gruß, Pia
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