Erstellt am 14.09.2005 um 14:13 Uhr von Biggy
hallo Karoline
das ist eine gute Frage, ich war schon öfter in dieser Situation eines Mitarbeitergesprächs und habe mich da eingemischt.
Ich war der Meinung dass mich ein Mitarbeiter deshalb zum Gespräch mitnimmt, damit ich ihn auch verbal unterstütze.
Aber ich habe mir noch nie Gedanken darüber gemacht, ob ich dazu auch rechtlich befugt bin.
Also liebe Kollegen/innen, mir wäre das auch wichtig zu wissen.
Wer weiß wie das gesetzlich geregelt ist.
Gruß Biggy
Erstellt am 14.09.2005 um 14:17 Uhr von bernd
Hallo Karoline,
mal angenommen Du bist BR-Mitglied und begleitest Deinen Kollegen als solches, hast Du schon mal keinen Vorgesetzten, denn diesen Posten sieht das BetrVG im BR nicht vor. Und ein anderer Mensch kann Dir im Prinzip nicht vorschreiben, was Du als BR-Mitglied zu tun oder zu lassen hast. Nicht vergessen darfst Du allerdings, daß es ein Personalgespräch zwischen AG und AN ist und Du lediglich als Zeuge und als Wahrer der Rechte des AN auftreten sollst.
Sprich Dich vorher mit Deinem Kollegen ab, wann und wie Du eventuell einschreiten solltest und laß Dir den Mund nicht verbieten.
bernd
Erstellt am 14.09.2005 um 14:34 Uhr von uta
Hallo Karoline,
wie Bernd schon schrieb ist es immer vorteilhaft, wenn man das vorher mit dem betreffenden Kollegen bespricht. Ich bin oft bei solchen Gesprächen dabei und habe die Erfahrung gemacht, dass viele Kollegen selbst reden möchten und nur einen "Rechtsbeistand" haben wollen und nur im äußersten Notfall Hilfe brauchen. Z.B. wenn sie sofort was unterschreiben sollen.