Erstellt am 14.09.2005 um 08:23 Uhr von viktor
Ich gehe davon aus, das Du die Personalplanung meinst? Siehe hierzu § 92 BetrVG. Natürlich kann sich der BR auch einfach nur auf § 80 Abs. 3 BetrVG berufen, danach hat der BR Anspruch auf Unterlagen, die für seine Arbeit erforderlich sind.
Erstellt am 14.09.2005 um 09:04 Uhr von TK
Hallo Viktor vielen Dank für deine Antwort.der Arbeitgeber ist noch nicht in der Phase der Personalplanung es ist aber abzusehen das dieses im nächsten halben Jahr passiert.deshalb sind wir bestrebt jetzt einen aktuellen Stellenplan zu erhalten.Deshalb meine Frage nach den rechtlichen Grundlagen.